AFA AG Widerruf möglich und auch rechtskräftig?

5 Antworten

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Nicht zustande kommen des Vertrages bedeutet für dich -> keine Kosten

fanofpaolo 
Fragesteller
 22.06.2017, 08:48

Okay, Dankeschön. Brauchte mal eben eine Bestätigung auch meiner Annahme. - Denn der Versicherungstyp hat mir was erzählt, von wegen kein Widerspruchsrecht und Zahlungsverpflichtung bei Kündigung, was die KAV betrifft.

cooper1810  22.06.2017, 08:50
@fanofpaolo

Du hast ja eine Bestätigung bekommen. Gut aufbewahren. Und solche Kündigungen immer per Einschreiben schicken. Arbeit selbst bei einer Versicherung :) Und da du die Frist eingehalten hast ist kein Vertrag zustande gekommen. 
War die KAV ein Einmalbetrag ?

cooper1810  22.06.2017, 08:56
@cooper1810

Der BGH hat entschieden, dass die Unkündbarkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung in Zusammenhang mit einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag (sog. „Nettopolice“) unwirksam ist – BGH, Urteil vom 12. März 2014 – IV ZR 295/13.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs benachteiligt eine Regelung, dass eine Kostenausgleichsvereinbarung trotz Kündigung des in Verbindung stehenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages unkündbar sein soll, den Versicherungsnehmer unangemessen. Eine solche Klausel ist daher unwirksam. Das bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer zusammen mit der Kündigung seines Versicherungsvertrages die Kündigung oder ggfs. den Widerruf der Kostenausgleichsvereinbarung aussprechen kann.

Ein Widerruf ist dann möglich, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers stattgefunden hat. Der BGH hat im vorliegenden Fall entschieden, die Belehrung müsse einen Hinweis darauf enthalten, dass bei einer Nettopolice im Falle eines Widerrufs auch die Kostenausgleichsvereinbarung widerrufen werde.

fanofpaolo 
Fragesteller
 23.09.2017, 15:20
@cooper1810

Nein, die KAV wäre 5 Jahre lang in jeweils monatlichen Raten zu zahlen gewesen.

Rechtskraft bedingt eine gerichtliche Entscheidung gegen die keine Rechtsmittel zulässig sind.

Was denn nun, hast du gekündigt oder widerrufen? Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht!

Bei einem Widerruf wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Dem Versicherer steht kein Beitrag zu und du hast keinen Versicherungsschutz, es wird rückabgewickelt.

Es kommt kein Vertrag zustand d.h du zahlst nicht weil du vor 30 tage gekündigt hast

fanofpaolo 
Fragesteller
 22.06.2017, 08:49

Okay, Dankeschön. Brauchte mal eben eine Bestätigung auch meiner Annahme. - Denn der Versicherungstyp hat mir was erzählt, von wegen kein Widerspruchsrecht und Zahlungsverpflichtung bei Kündigung, was die KAV betrifft.

Apolon  22.06.2017, 10:22

Sorry - aber dieser Kommentar ist völliger Unsinn.

Nur durch einen Widerruf des Antrages wäre kein Vertrag zustande gekommen.

Eine Kündigung dagegen ist erst gemäß den Versicherungsbedingungen möglich. Bei Lebensversicherungen zum Ende des 1. Versicherungsjahres.

... und was wurde nun wirklich angeschoben? Eine Kündigung oder ein Widerruf?

Binde doch einfach ein Deinen "Berater", denn für den ist das doch Alltag, oder?