Ärger mit der Stadtbibliothek

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generell unterliegt die bibo ja der Stadtverwaltung. der Stadtrat beschließt die entsprechenden gebühren für ausleihe, Säumnisse usw. bei der Anmeldung erhältst du dann die nutzungsordnung, die du mit eintritt (per Unterschrift) akzeptierst. leider müssen derartige gebühren recht hoch sein, da es immer wieder mal vorkommt, dass  der eine oder andere so sehr preiswert seinen privaten Bücherschrank füllen könnte -- auch viele andere gründe.

wenn jetzt aber Probleme auftauchen wie bei dir, dann wäre erst zu klären, wie es dazu kommen konnte, dass man dir die angestellten offensichtlich nicht die tatsächlich ausstehenden medien nennen konnten - meiner Meinung nach ein technisches Problem.. und das personelle ..

um zu verhindern, dass dir das noch einmal passiert, wäre es gut, wenn du mit deinen kindern einen weg finden könntest, um die ausleihen und Termine unter kontrolle zu haben.

studiere die nutzerordnung mit dazugehöriger gebührensatzung ganz genau und hinterfrage ggf. unklare Formulierungen und Beispiele.

zum anderen solltest du dir immer das erfassungsprofil (jedes familienmitgliedes als Nutzer) zeigen lassen. egal, wie gut oder schlecht gelaunt das personal gerade ist.  am besten ist bei Konflikten ein Termin beim Chef, jedoch nicht in der Stadtverwaltung, weil diese nicht in den arbeitsabläufen stecken bzw. sich einmischen werden.

versuche echt, den ärger wegzustecken ..

lgchen :)

Ein Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft durch die Stadt sehe ich nicht. In solchen Fällen einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin einschalten. Dieses Einschalten einer Anwältin oder eines Anwalts führt in der Stadtverwaltung immer zu einem solchen Aufwand (mehr arbeiten, später Feierabend) etc., dass man angenehmer mit dem Bürger umgeht.

--> Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Stadt bzgl. der Personen

--> Feststellungsklage, dass keine Ansprüche mehr gegen Euch bestehen

--> Leistungsklage auf Wiedereinräumung der Mitgliedschaft, bei Bescheid: Widerspruch einlegen durch Rechtsanwalt.

So ein Anwalt / eine Anwältin macht gut Musik in den sonst so ruhigen Behördenräumen.

die Stadtbibliothek hat auch kein Schreiben zu gesendet das man die Frist verlängern kann SONDERN sie haben DIREKT zwei Mahnungen zu gesendet von je 8.10 € /Buch.

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das ist üblich .. man kennt doch den Abgabetermin ... entweder muss man selber dran denken und verlängern oder man muss zahlen ....

habt ihr denn die Bücher inzwischen zurück gegeben ???

Wenn du einen Beleg über die fristgerechte Zahlungen hast, dann kannst du alles weitere ignorieren. Ich würde mir noch schriftlich die weitere Zusendung von Mahnungen verbieten. Da sie dir die Mitgliedschaft gekündigt haben sollen sie auch gleich deine persönlichen Adressdaten löschen.

Wenn du ein Beleg hast, würde ich SCHRIFTLICH allen weiteren Zahlungsaufforderungen zu widersprechen.

Das müssen dann die Anwälte klären.