Ärger mit den Nachbarn von gegenüber wegen Sexueller Belästigung!

14 Antworten

Das besagte Verhalten fällt zwar nicht unter den Straftatbestand des § 183a StGB, also der Erregung öffentlichen Ärgernisses, da dies mindestens Wissensvorsatz, also dolus directus 2. Grades voraussetzt. Beim nächsten Mal weißt du jedoch darüber Bescheid, dass die sexuellen Handlungen von Außen einsehbar zu sein scheinen, so dass das Verhalten durchaus auch strafrechtlich relevant sein kann. Es müsste noch anschließend geklärt werden, ob öffentlich im Sinne des § 183a StGB auch so zu verstehen ist, dass das in der eigenen Wohnung erfüllt werden kann. Prinzipiell spricht die Tatsache, dass die Tathandlung in der eigenen Wohnung ausgeführt wird nicht dagegen. In jedem Fall stellt das Verhalten eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Abs. 1 OWiG dar. Solche Beschwerden kommen ja nicht von nichts, es ist also schon ratsam, dies nicht zu ignorieren.

Nur wenn ihr im juristischen Sinne den Tatbestand des "öffentlichen Ärgernisses" erfüllen würdet, könnte man euch entsprechende Auflagen machen. - Dies, angesichts eures Verhaltens zu beurteilen, ist jedoch eine rein juristische Frage und schwer zu klären.

Wenn ich selbst ein gutes Gewissen hätte, würde ich angesichts dieser Situation "weitermachen" wie bisher. Du kannst dich bei Interesse aber auch von einem Anwalt näher beraten lassen, um einer eventuell angestrebten Räumungsklage frühzeitig zu begegnen. - Oder frage doch einmal andere Mieter, ob sie an euch etwas auszusetzen hätten. Dann stellt sich auch heraus, ob ihr nur den Unmut einer Mitmieterin herausgefordert habt und sie die anderen benutzt, um ihrer Beschwerde mehr Nachdruck zu verleihen, oder ob ihr tatsächlich gegen die Moralvorstellungen der Mehrheit verstoßt.

Ich würd mir da nix verbieten lassen. Das ist eure Wohnung und ihr lebt da und verhaltet euch wie ein normales Paar. Als wenn die anderen nie Sex haben oder gehabt hätten.. die stellen sich auch alle an....

Wir sind nun am überlegen einen Anwalt das klären zu lassen und vielleicht selber eine Beschwerde ein zu reichen?!

Gute Idee.

Hi Kathie,

jede Umgebung ist wieder anders - und so kommt es zu solchen Anschuldigungen, mit juristisch bindender Fraglichkeit.

Ein solcher Brief sollte ohnehin gleich zum Rechtsanwalt, damit Ihr auch Eure Rechtslage klären könnt (die Rechtsschutzversicherung vorab informieren und ihr den Sachverhalt auch mitteilen). Es wäre damit zu klären, ob insbesondere eine Jugendgefährdung vorliegt (sonst ist das eine falsche Anschuldigung des Vermieters).

Nach meiner Auffassung kann man Euch nicht verbieten, im Haus zu tun und zu lassen, was Ihr möchtet. Man kann Euch auch nicht zwingen, Vorhänge anzubringen (aber ganz ehrlich, solchen Nachbarn wären keine Blicke zu gönnen).

Es ist ferner fraglich, ob nach einer solchen Sache das Geschäftsverhätlnis zwischen Euch und dem Vermieter nicht so beeinträchtigt ist, dass es sogar Sinn machen würde, an einen mittelfristigen Umzug zu denken. Sollte doch auch jemand anders, der in meinen Augen redlicher handelt, Euer Geld haben.

Dass man mal was in einer Wohung sieht, nun ja, das darf ein kleines Schmunzeln oder Ooaaanngghhh (für was liebes) hervorrufen - und da geht jeder normale Mensch einfach weiter ...

Viele liebe Grüße und Euch beiden einen ganzen Stoß Herzen, EarthCitizen

Kathie2010 
Fragesteller
 29.07.2014, 19:03

Vielen dank für dein nettes und Ausführliches Schreiben :-) Wir werden den Brief zu unserem Anwalt schicken und der soll dann mal sehen was da zu machen ist, ich finde die Anschuldigungen nicht ganz ohne, wir werden uns eine neue Wohnung suchen, wollen ja sowieso aus ziehen, das bestärkt nur unsere Entscheidung.

Wir haben schon so manches hier erlebt , von nächtlichen Geräuschen bis zur Handlichen Auseinandersetzungen und sämtliche Lärmbelästigungen !

Wir finden es einfach schade das wir alles ignorieren und wenn bei uns dann mal der Gardinen Spalt offen ist, dann wird gleich mit Ordnungs Amt und sowas gedroht!

Immer wieder schade wie so viele Menschen eigentlich drauf sind, haben anscheinend alle nichts zutun.

Vielen dank noch mal für deine Herzliche Antwort!

Liebe grüße

EarthCitizen  29.07.2014, 19:23
@Kathie2010

Hi Kathie,

vermutlich sind es andere Dinge, die ursächlich sind und über die nicht gesprochen wird. Es kann ein Lifestyle von Euch sein, der den Nachbarn und letztlich dem Vermieter nicht passt, irgendwas.

Ich wünsche Euch viel Erfolg mit einer neuen Wohung und mit dieser rechlichen Sache.

Viele liebe Grüße EarthCitizen