Ärger im Getränkemarkt begründet?

5 Antworten

Das ist Chancenmanipulation, somit kannst Du vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Da der Händler Hausrecht hat und Waren an den verkaufen kann, an den er will, hast Du schlechte Karten. Er kann Dir Hausverbot geben.

Das hat ja nichts mit Manipulation zu tun, wenn man eine Idee hat, wie man erkennen kann, ob sich ein Code darunter befindet oder nicht und man den Artikel ordnungsgemäß kauft, dann ist das keine Manipulation. Ich mache es dort nicht mehr da ich respektiere was der Mitarbeiter gesagt hat.

@Seekers

Warum nimmst Du die Taschenlampe, wenn Du Deine Chancen nicht manipulieren (beeinflussen) willst?????

@Novos

Chancenmanipulation wäre es für mich, wenn man bei der Gewinneingabe am laufenden Band versucht fiktive Codes einzugeben, um an einen Gewinn zu kommen oder sich anderweitig versucht, Gewinne unrechtmäßig zu beschaffen. Ich hingegen nehme das Angebot wahr, was angeboten wird und kaufe es mir ordnungsgemäß. Das ist ein Unterschied.

@Seekers

Wenn Du normal kaufst, dann nimmst Du die Ware vorne weg und suchst nicht wie beim Erdbeerkauf dass Du keine angefaulte erwischst, denn der Inhalt der Flaschen ist vorne wie hinten gleich.

@Novos

Trotzdem ist das nicht vergleichbar, solange man sich an die Regeln hält, keine gefälschten Kronkorken benutzt, versucht Codes zu manipulieren etc... ist das keine Manipulation. Es steht jedem frei, das gleiche zu tun und auf den Gedanken zu kommen nachzuschauen, bevor man kauft.

@Seekers

Das ist aber nicht der Sinn eines Gewinnspieles, auch wenn du das scheinbar nicht verstehen willst. Das hat nichts mit "zufälliger Auslosung" zu tun, sondern mit Vorsortierung deinerseits - und das bedeutet, dass du dich nicht an die Regeln hältst. Es ist Betrug, was du machst, egal, wie du es drehst.

@Leseratte87

Ich weiß dass es nicht der "Sinn" eines Gewinnspieles ist, aber da man die Möglichkeit dazu hat - die legal ist- besteht darin kein Betrug. Wie gesagt, jeder hat die Möglichkeit das auch so zu machen, das muss jeder für sich entscheiden. Wer es nicht tut, tut es eben nicht, wer es tut, tut es eben.

@Seekers

Willst du es nicht verstehen? Es ist nicht legal und damit Betrug, was du tust, sondern ein Vorteil für dich, um mehr Chancen auf einen Gewinn zu haben (ganz egal, das auch andere das tun könnten).

@Leseratte87

Betrug stellt eine Straftat dar, das was ich tue, ist kein Straftatbestand, es gibt kein Gesetz oder eine Regelung, die besagt, dass man eine Flasche nicht genauer anschauen darf.

@Seekers

Du schaust sie nicht genauer an, um dich von der Qualität vom Produkt zu überzeugen, sondern dir einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Und das ist und bleibt verboten und ist genau genommen eine Straftat.

@Leseratte87

Das mag jeder verschieden sehen, in der Nachbarstadt machen das auch ein paar Personen und dort wird es toleriert im Getränkemarkt.

@Seekers

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Spielt keine Rolle ob du gegen die Hausordnung verstößt oder nicht, wenn dir ein Mitarbeiter sagt dass du sowas zu unterlassen hast, dann ist sein Wort in dem Fall Gesetz.

Solltest du nicht horchen kann er dir einfach Hausverbot erteilen.

Zum einen: Wie kann man durch Leuchten mit der Taschenlampe erkennen kann, ob sich ein Gewinnkorken auf der Flasche befindet oder nicht?

Zum anderen: Der Supermarkt hat recht, dass er dir das untersagt, auch wenn dir das nicht zu passen scheint. Ein Gewinnspiel ist eine zufällige Auslosung eines Gewinnes an eine Person, und das bedeutet im Fall von dir, dass du Flaschen kaufst, ohne zu wissen, ob sich unter dem Kronkorken ein Gewinn befindet, würdest du dich regelkonform verhalten. Damit würdest du ein Zufallsgewinner sein, solltest du so eine Flasche erworben haben.

Das, was du machst, ist schlicht Betrug, weil du auf illegale Weise deine Gewinnchancen beeinflussen möchtest: Als würdest du Lose vor dem Kauf an einer Bude aufmachen und nur die erwerben, die einen Gewinn enthalten.

Was hast du denn durch diese Aktion an Gewinnen schon bekommen?

Der Supermarkt hat das Hausrecht. Wenn sie dir etwas verbieten, dann hast du dich daran zu halten oder das Geschäft zu verlassen.

Ich denke auch dass der Mitarbeiter mal hochrechnet, wenn mehrere Kunden das selbe machen, dass der Umdrehvorgang ähnlich einem Schütteln gleicht und der nächste Käufer vom Bier wegen Überdruck vollgespritzt würde. Ähnlich war eine Begründung wegen des Schütteln von Überraschungseiern mit dem Klappergeräusch bevorzugte Figuren zu finden, da war das Argument, dass viele Kundenhände die glatte Schokoladenhülle zum Anschmelzen bringen und es einfach ekelig wäre.