Änderungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag inkl. 20 Überstunden pro Monat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest diesen Vertrag nicht unterschreiben.

Wenn in Deinem jetzigen Arbeitsvertrag steht, dass alle Überstunden mit dem Lohn abgegolten sind, ist dies nichtig. Wenn im Arbeitsvertrag die zu leistenden Überstunden nicht festgelegt sind (z.B. bis zu 10 Stunden im Monat), sind diese zu bezahlen.

Davon mal abgesehen, hast Du schon mal ausgerechnet, wie hoch Dein wirklicher Stundenlohn ist, wenn Du die Überstunden die nicht bezahlt werden, einrechnest? In Deinem neuen Arbeitsvertrag wäre Dein Stundenlohn auch niedriger als die 8,50€ wenn Du jeden Monat 20 Überstunden für lau machen musst.

Bei dem geänderten Arbeitsvertrag hättest Du auch Nachteile bei Urlaub, Krankheit und Feiertag. Dein AG würde von der 35-Stunden-Woche ausgehen und die Tage danach bezahlen. Bis jetzt muss er nach der 40-Stunden-Woche Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung leisten.

Überleg Dir das noch einmal. Dann wirst Du nicht mehr denken, dass sich für Dich nichts ändern würde. Dein AG hat Dich bisher über den Tisch gezogen und versucht jetzt noch mehr auf Deine Kosten zu sparen. Bei dem Stundenlohn auch noch unentgeltliche Überstunden ist nicht nur eine Frechheit sondern auch nicht rechtens.

Saggse83 
Fragesteller
 08.08.2014, 13:24

Vielen Dank für die Antwort. Das sind in etwa die Bedenken und Gedanken die einem sofort durch den Kopf gehen, wenn man die Informationen so vor Augen hat. Allerdings steht mein Festgehalt im Änderungsvertrag inkl. 20 Überstunden. Das heißt, ich habe auch im Urlaub und Krankheitsfall mein Festgehalt, welches in Wort und Zahl da steht. Einzig die Dreistigkeit mir eine 35h/Woche vorzugaukeln und 20 Überstunden ohne weitere Zahlung zu fordern, geht mir gegen den Strich.

Ich unterschreibe die Änderung so oder so nicht. Bin schon seit längerem auf der Suche nach einer neuen Stelle. Nach 15 Jahren in dem Betrieb hat sich das für mich jetzt erledigt. Aufträge gehen zurück, Lohn kommt fast regelmäßig 8-14 Tage später als wohl gesetzlich vorgeschrieben (Lohnzahlung erfolgt bei uns am 20. des Folgemonats!) und die Zukunft würde ich einmal als "ungewiss" bezeichnen. Also versuche ich das sinkende Schiff zu verlassen.

Die Antworten hier bestätigen nur meinen ersten, eigenen Eindruck.

Hexle2  08.08.2014, 14:59
@Saggse83

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen AG. Danke fürs Sternchen

Saggse83 
Fragesteller
 12.08.2014, 12:05
@Hexle2

DANKE! Ich hoffe das Beste ;)

Vielleicht erhalte ich bald eine Antwort von der Stadt. Hatte mich für eine ausgeschriebene Stelle beworben....

Überstunden müssen generell Bezahlt werden. Dazu folgendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=35aeb27e5d130e2c7d88ebcccbbf0224&nr=15978&pos=0&anz=1

Ob man sich darauf einlässt ist die andere Frage, wenn nicht, läuft man eben Gefahr durch einen anderen bzw. neuen Mitarbeiter ersetzt zu werden. Jedoch müssen geleistete Überstunden in jedem Fall ausgezahlt werden.

Saggse83 
Fragesteller
 08.08.2014, 13:32

Überstunden müssen aber auch nachgewiesen werden. Und die Beweispflicht liegt da beim Arbeitnehmer. Da sich sicherlich keine Zeugen freiwillig melden oder für einen ehem. Kollegen Stellung beziehen würden, wäre der Kleinkrieg wertlos.

Ersetzt werden könnte zwar passieren, aber dafür müsste es erst einmal Interessenten geben. Und die gibt es nicht. Keine Bewerber und spätestens mit den Konditionen: kein Interesse. Ich kenne keinen in meinem Bekanntenkreis, der ein vergleichsweise geringes Einkommen hat, wie das meine. Ich gehe also nicht davon aus, dass sich wer zerreißt um eine Anstellung mit verspäteter Lohnzahlung, Inklusiv-Überstunden jeden Monat, obwohl man ja eigentlich eine 35h Stelle antritt und 8 Wochen auf den ersten Lohn wartet (bei Arbeitsantritt an einem Monats-Ersten). Mich würde das jedenfalls nicht aus der Reserve locken, würde ich nicht schon als Ersatzrad dran baumeln. ;)

Boeh ey, Überstunden die mit dem Gehalt abgegolten sind, gibt es in Führungspositionen, bei außer(über)tariflicher Bezahlung, nicht im Mindestlohnbereich.

20 unbezahlte Überstunden in den Vertrag aufzunehmen , wäre für mich ein gefundenes Fressen für Anwalt und Gericht wenn ich die Bezahlung einfordere. Überstunden müssen bezahlt oder in gegen Freizeit ausgeglichen werden.

Du musst den Vertrag nicht unterschreiben, wahrscheinlich muß dich der Arbeitgeber auch nicht weiter beschäftigen d.h. kann kündigen (Änderungskündigung). Begründungen lassen sich finden, vielleicht auch ein "Kleinbetrieb" ohne Kündigungsschutz.

Nun, wenn sich für dich nichts ändert, kannst du vielleicht ja mal irgendwann die Bezahlung der Überstunden einfordern. Dafür müssen sie aber dokumentiert sein.

Saggse83 
Fragesteller
 08.08.2014, 13:28

Die Urteile für z.B. Rechtsanwälte oder Angestellte in Führungspositionen, deren Überstunden wegen besonders hoher Vergütung und deren Position im Unternehmen schlicht zu erwarten seien, habe ich auch gelesen.... Man schimpft mich hier zwar immer Büroleiter und Niederlassungsleiter, aber bei der Vergütung ist das eher ein interner Witz.

Ich habe gar keine Lust mich mit meinem Noch-Arbeitgeber wegen unbezahlter Überstunden in den letzten 10 Jahren zu streiten oder gar Klage einzureichen. Nachweisen könnte ich sowieso nur, was ich selbst in mein Fahrtenbuch geschrieben habe und der Beweis ist einseitig. Zeuge unter Kollegen wird keiner sein. Also nicht nachweisbar. Kündigen würde er mich nicht, wenn ich die Änderung nicht unterschreibe. Weil erstens er erst einmal einen Dummen finden muss, der meine Arbeit macht und zweitens jemanden, der sie mindestens ebenso gut und zuverlässig macht. Da wird es dann nämlich schon eng.... So unterbuttern lässt sich keiner (mehr). Wo 35h/Woche drauf steht, sollte auch 35h/Woche drin sein.