Änderung von 40 auf 35 Stunden

9 Antworten

Wenn Du einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden hast darf Dein AG Dir nicht eigenmächtig eine 35-Stunden-Woche geben. Einseitige Änderungen des Arbeitsvertrags gehen nicht.

Der AG kann Dir aber eine Änderungskündigung zukommen lassen. Du kannst diese ablehnen (kommt einer Kündigung gleich), annehmen (dann arbeitest Du zu den neuen Konditionen) oder unter Vorbehalt annehmen (dann arbeitest Du zu den neuen Konditionen, bis das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung geprüft hat. Ist die Änderungskündigung nicht rechtens, gehst Du wieder zu den alten Bedingungen arbeiten).

Bei Ablehnung und bei Annahme unter Vorbehalt musst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben. Die Kündigung oder die Änderungskündigung wird dann geprüft. In beiden Fällen muss der AG aber das Integrationsamt einbezogen haben. Nur wenn dieses zustimmt, kann der AG kündigen. Voraussetzung für die Kündigungsschutzklage ist aber, dass Du mindestens schon sechs Monate im Betrieb bist.

Es ist offensichtlich, dass der AG mit der Änderungskündigung nur Geld sparen will. Damit wird er beim Arbeitsgericht nicht durchkommen.

Muß ich die Kündigungsschutzklage auch machen wenn ich einen Schwerbehinderten Ausweis habe ??? Ich bin mit 60% Schwerbehindert ! Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun ???

@Platzwart66

Um so wichtiger ist die Kündigungsschutzklage, weil du einen besonderen Kündigungsschutz aufgrund der Behinderung genießt.

@Platzwart66

Selbstverständlich musst Du klagen und zwar unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung/Änderungskündigung.

Egal ob man einen GdB hat oder z.B. schwanger ist, wenn man nicht klagt ist die Kündigung/Änderungskündigung wirksam auch wenn sie nicht rechtens ist.

Beachte auch, dass auch bei einer Änderungskündigung die Kündigungsfristen gewahrt werden müssen. Von heute auf morgen neue Bedingungen geht also auch nicht.

zu a) Den Arbeitsvertrag kann er nicht einseitig ändern. Allerdings kann er eine Änderungskündigung vornehmen

  1. Sofern die z.B. Änderungskündigung rechtlich okay ist, nein.

Hallo ,

Danke für die schnelle Antwort ! Also müßte ich die Änderungskündigung rechtlich prüfen lassen ??? Oder verstehe ich das jetzt falsch ?! Weil du geschrieben hast Nein ?

Da du sicherlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, steht doch darin, wieviele Wochenstunden du arbeiten sollst, die er dir dann auch bezahlen muss. Oder er kündigt den Vertrag, und stellt dich mit 8,50 Euro/Stunde für 35 Stunden /Woche wieder ein. Das wäre die sogenannte Änderungskündigung. Allerdings ist auch das eine Kündigung und Du kannst Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Ja mir geht es einfach darum das ich lieber 40 Stunden gehen würde bei 8,50 aber das wollen die ja eben nicht die wollen auf 35 Stunden ! Ich bin in einem Fußballverein und da fallen echt viele viele Stunden an die 40 Stunden Woche ist bei mir schon lange keine 40 Stunden Woche mehr ! Ich habe so viele Überstunden und weiß eigentlich gar nicht wann und wie ich die ab bauen soll !!! Und auf der anderen Seite soll ich dann weniger arbeiten ... das ist doch echt ein Witz !

@Platzwart66

Zuerst einmal sind die Überstunden, die Du geleistet hast, abzubauen oder auszubezahlen. Ansonsten fallen ja mit der neuen Regelung noch mehr unbezahlte Überstunden an, da ihr ja sowieso schon mit der 40 Std/Woche Überstunden anhäuft. Ich habe die Vermutung, der AG will sich vor der euch zustehenden Bezahlung drücken.

@markusrichard

Ja genau der will sich drücken !!! Überstunden bekomme ich nicht bezahlt , die sagen dann wiederum dann mußt du sie abbauen 😨😨😨 was aber doch nicht wirklich geht !!!

@Platzwart66

Gibts einen Betriebsrat ?

Bist du rechtschutzversichert ? Da musst Du mal einen Anwalt fragen. Ich glaube, dieses Problem wird es ab dem neuen Jahr öfter geben. Wahrscheinlich verlangt Dein Arbeitgeber auch noch die gleiche Leistung, die Du in 40 Stunden geleistet hast, von Dir.

Ja da magst du recht haben, die sagen dann was du in 40 Stunden geschafft hast, kannst du auch in 35 Stunden 😯

Ja du sagst es die sagen dann was in 40 Stunden geht, geht auch in 35 Stunden 😯

Ja werde mal zum Arbeitsgericht gehen , kann ja nicht schaden ! Oder gleich zum Anwalt !

Das Problem an Niedriglöhnen ist oft nicht, dass der Arbeitgeber sich die Taschen maßlos füllen möchte, sondern, dass das Geschäftskonzept einfach nicht mehr her gibt.

Nun kann man tagelang darüber sinnieren, ob man dann mit einem solchen Konzept überhaupt erfolgreich eine Firma führen kann oder diese besser schließen sollte.

Das kann aber nur der Arbeitgeber selber valide entscheiden.

Wenn man den Fall hier positiv betrachten möchte, dann will dein Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und dieses dann "auf alle" gerecht verteilen, um eben niemanden entlassen zu müssen.

Dürfen darf er dieses zunächst erst einmal nicht. Er kann allerdings eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn er nun nachweisen kann, dass die Arbeitsplätze nicht anders zu retten sind, kann es durchaus so sein, dass eine solche Kündigung auch für einen Arbeitsrichter plausibel erscheint.

Pauschal ist das aber nicht zu sagen und auch nicht zu beurteilen. Zumal eben der Mindestlohn auch im Arbeitsrecht Neuland in Deutschland ist und somit erst einmal Gerichtsverfahren eine Rechtssicherheit bringen muss, in der das neue Gesetz eben auch entsprechend interpretiert wird.

Hallo an alle ,

Ich habe heute eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag bekommen! Mein Arbeitsvertrag wurde von 40 auf 35 Stunden Woche geändert was ich aber nicht möchte, da ich gerade mal 5,72 bekomme , und 8,50 bei 40 Stunden Woche könnte ich viel besser zurecht kommen ! Möchte jetzt Widerspruch dagegen machen ! Weiß aber nicht so recht wie ich es schreiben soll 😦

Habe schon das eine oder andere was ich schreiben will, aber habt ihr da GUTE Argumente wie man dieses auf dem tollen Amtsdeutsch schreiben kann ???

Mfg Peter