Ändert sich nach einem Unfall die SF Schadensfreiheitsklasse für den Zweitwagen?

2 Antworten

Hey Babs3006,

also schlechter gestuft wird immer zum 1.1. und immer nur das Fahrzeug, auf welches der Schaden gemeldet wurde!

Ändert sich nach einem Unfall die SF Schadensfreiheitsklasse für meinen
Zweitwagen? Ich bin eingestuft in SF17, der Zweitwagen auch mit SF17.

Hört sich nach Zweitwagenregelung über die "direct line" an: www.directline.de/autoversicherung/zweitwagenversicherung/

Der Unfallschden ist mit 700 € für einen Kleinwagen sehr gering. Es war
nur ein Kratzer. Da könnte ich besser die Summe bar bezahlen, wenn es um beide Autos geht.

Es geht immer nur um die Kfz-Versicherung, bei welcher der Schaden gemeldet wurde!
Du kannst in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen unter dem Punkt "Schadenrückkauf", ob du automatisch informiert wirst.

z.B. bei der direct line unter Punkt "Schadenrückkauf":

Wir

unterrichten Sie

bei einem Kfz-Haftpflichtschaden nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese

nicht mehr als 750 Euro

beträgt.

Gruß siola55

Andererseits, wenn ich nächstes Jahr den Zweitwagen abgeben würde, könnte ich dies SF17 ja übernehmen. Geht das?

Nein, nein und nochmals nein!!! Dies wäre dein größter Irrtum im Kfz-Versicherungsgeschäft, da diese Zweitwagenregelung eine Sonderregelung ist und dir beim Versichererwechsel nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre weitergemeldet werden!

Bei welchem Fahrzeug hast du den Schaden gemeldet???
Beim Erstfahrzeug oder beim Zweitwagen?

Um ja nichts falsch zu machen in Zukunft bei einem Versichererwechsel:
Es werden grundsätzlich nicht die SF-Klassen weitergemeldet beim Versichererwechsel, sondern immer nur die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden!

Gruß siola55