Ändert sich die Steuerklasse wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

7 Antworten

Du tanzt da auf 2 Hochzeiten. Bedarfsgemeinschaften gibt es im Sozialrecht (Hartz IV). Mit dem Steuerrecht hat das nichts zu tun, da gibt es Ledige und Verheiratete (bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft). 

Durch Zusammenzug bleibt man weiterhin ledig, daher auch weiter die Steuerklasse 1.

An deiner Steuerklasse ändert sich nichts, da ihr nicht verheiratet seid.

Falls er BaföG bezieht, könnte das aber hier relevant sein. Damit kenne ich mich aber nicht aus.

danke, da werden wir da auch mal drauf schauen ^^

du bleibst bei 1 - ändern wird sich nur bei Heirat was - 

würde aber Auswirkungen beim ALG2 haben - Bedarfsgemeinschaft

Da ändert sich nichts. Du bleibst SK 1, dein Freund hat auch die SK1 (auch wenn er nicht arbeitet)

Nein, Steuerklasse ändert sich nur bei Heirat / eingetragene Lebenspartnerschaft