Ändert sich die Steuerklasse wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Hallo liebe Leute, ich hab ein bisschen das Problem, dass mir irgendwie ne Hirnwindung fehlt, um das mit den Steuerklassen zu verstehen. Und zwar ziehe ich ♂ mit meinem Partner in naher Zukunft in eine gemeinsame Wohnung. Ich hab ein festes Einkommen und bin zur Zeit in stkl 1; mein Freund ist Student und wir sind keine eingetragene Lebensgemeinschaft. Aber dadurch, dass wir ja zusammen ziehen, würde es ja als Bedarfsgemeinschaft zählen(?) Meine Frage jetzt also: Muss/soll/kann ich die Steuerklasse ändern? oder soll ich lieber glei zum Finanzamt gehen?...aber ich mag Amtsbesuche nicht D:
7 Antworten
Du tanzt da auf 2 Hochzeiten. Bedarfsgemeinschaften gibt es im Sozialrecht (Hartz IV). Mit dem Steuerrecht hat das nichts zu tun, da gibt es Ledige und Verheiratete (bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft).
Durch Zusammenzug bleibt man weiterhin ledig, daher auch weiter die Steuerklasse 1.
An deiner Steuerklasse ändert sich nichts, da ihr nicht verheiratet seid.
Falls er BaföG bezieht, könnte das aber hier relevant sein. Damit kenne ich mich aber nicht aus.
danke, da werden wir da auch mal drauf schauen ^^
du bleibst bei 1 - ändern wird sich nur bei Heirat was -
würde aber Auswirkungen beim ALG2 haben - Bedarfsgemeinschaft
Da ändert sich nichts. Du bleibst SK 1, dein Freund hat auch die SK1 (auch wenn er nicht arbeitet)
Nein, Steuerklasse ändert sich nur bei Heirat / eingetragene Lebenspartnerschaft