ADAC für beitragsfreies Mitgliedsjahr zahlen?

6 Antworten

Natürlich muss man für ein beitragsfreies Jahr nicht bezahlen. Außer es steht im Vertrag, dass das Jahr nur dann beitragsfrei ist, wenn man danach "dabeibleibt". Das müsstest du aber schon selbst nachschauen...

Ansonsten musst du auf keinen Fall für das kommende Jahr bezahlen, wenn deine Kündigung akzeptiert wurde, sondern bestenfalls für das vergangene (nach der Kündigung vielleicht nicht mehr beitragsfreie).

Glücklichwerweise hat der ADAC tatsächlich noch Filialen, in denen Menschen sitzen. Da würde ich an deiner Stelle hingehen und mir alles noch einmal in Ruhe erklären lassen.

Da musst du in deinen Vertrag schauen. Möglich wäre es, dass dieses kostenlose Jahr nur gilt, wenn du auch im Folgejahr noch Mitglied bleibst.

Der ADAC hat in den letzten Jahren hohe Kosten für seine Millionengehälter gehabt. Das Geld muss irgendwie wieder rein kommen.

ADAC für beitragsfreies Mitgliedsjahr zahlen?

Was steht denn in dem von dir unterschriebenen Vertrag zu diesem Thema ?

Könnte es denn sein, dass da z.B. steht, das 1. Jahr ist beitragsfrei wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre läuft.

Auch solche Dinge betrachte ich als Bauernfängerei, ist aber bei manchen Unternehmen möglich.

z.B. auch bei Smartphone-Verträgen.

Der ADAC will Dich halt weiter an sich binden:)

Ich würde nochmals schriftlich daraufhinweisen, dass Du fristgerecht gekündigt hast.

http://www.reisecheck24.com/adac-mitgliedschaft-kostenlos/

Auszug:

"....dann genügt eine kurze Kündigung. Dies geht sogar per E-Mail

Was passiert nach dem kostenlosen Jahr? Keine Angst, die ADAC
Mitgliedschaft verlängert sich nicht stillschweigend. Ja – sie
verlängert sich, wenn man sie nicht kündigt, aber nicht stillschweigend.
Sie werden rechtzeitig vom ADAC angeschrieben mit einem Brief, wo Sie
dann die Möglichkeiten bekommen, welche Folgetarife Sie erhalten können,
oder eben zu kündigen.

Sie können also nach dem kostenlosen ADAC Jahr eine Folgemitgliedschaft wählen, oder Ihre Mitgliedschaft  kündigen"

Einfach nicht bezahlen, ein versicherungsvertrag kommt nur rechtsverbindlich zustande, wenn der Erstbeitrag eingelöst wird. (nichts anderes ist der ADAC und unterliegt damit dem VVG)