Account verkauft und zurückgeholt, Anzeige?

4 Antworten

Das mit dem Support ist Quatsch, da man daran komplett nichts nachweisen kann, das einzige was gemacht worden ist sind passwort und Emailänderungen.

Mit der "Auktion" kann er erst recht nichts nachweisen, da es erstens nicht mal eine auktion war(ich sagte ja ebay kleinanzeigen) und zweitens keinerlei Angaben zum Account getätigt worden. Die Seite existiert auch bei Ebay Kleinanzeigen gar nicht mehr.

Es ist nicht illegal, Accounts zu verkaufen. Der Verkauf könnte natürlich unwirksam bleiben.

Trotzdem ist strafrechtlich ein Betrug (§ 263 I StGB) denkbar. Auch zivilrechtlich hat der Käufer natürlich Anspruch darauf, sein Geld zurück zu erhalten (div Ansprüche aus dem BGB, zB § 812). Dazu kommen ggf Schadensersatzansprüche für die Rechtsverfolgung.

4.2.5. "Der Nutzer ist unter keinen Umständen berechtigt, die Log-in-Daten eines anderen Nutzers zu verwenden, es sei denn die Spielregeln sehen Ausnahmen vor." Gameforge AGB

@Crekko47

Möchtest du mir noch etwas in eigenen Worten mitteilen?

Davon abgesehen würde ich deine zitierte Passage problemlos zerpflücken können, wenn dies nötig wäre - die hat mit dem oben dargestellten Sachverhalt und meiner Antwort nicht viel zu tun. Am ehesten noch ist sie dazu geeignet, deinem Kumpel bei entsprechender Meldung den Account zu sperren - obwohl eine solche Androhung aus diesem Teil ebenfalls nicht hervorgeht.

Kannst mir aber gerne mal den Link zu den AGB schicken, wenn ich darauf auch ohne Login Zugriff habe.

Ich würde empfehlen, das Geld zurück zu überweisen und zu hoffen, dass die Sache damit erledigt ist. Ggf den guten Käufer noch iwie besänftigen.

@Crekko47

http://agbserver.gameforge.com/deDE-AGB-Ikariam.html

Relevant ist Punkt 2.7. "Der user account ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Gameforge nicht übertragbar."

Bei Abschluss des Kaufvertrages liegt es am Verkäufer, die Zustimmung einzuholen. - Damit dürfte klar sein, dass es sich letztlich schlicht um einen Kaufvertrag handelt, für den die ganz normalen zivilrechtlichen Regeln Anwendung finden.

Strafrechtlich dürften dann wohl auch keine Zweifel mehr bestehen.

Freue mich über Nachfragen und möchte stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

@Droitteur

Wenn er ohne Zustimmung nicht übertragbar ist, hat der Käufer ja auch keinerlei Recht auf den Account. Außerdem würde er sich bei einer Anzeige ja isn eigene Fleisch schneiden, weil er den Account ja nicht mal kaufen dürfte, oder nicht ?

@Crekko47

Andersherum:

Du dürftest sogar meinen Computer verkaufen, ohne, dass du mit mir je darüber gesprochen hättest. Du verpflichtest dich damit vertraglich, dem Käufer das Eigentum und den Besitz an meinem PC zu verschaffen - dass dir das aber nicht möglich ist (weil du ja nicht einmal weißt, wo mein PC steht und du natürlich auch nicht zum Verkauf berechtigt bist), ist in erster Linie dein eigenes Problem.

Du machst dich dann ggf schadensersatzpflichtig gegenüber dem Käufer und darfst selbstverständlich auch den Kaufpreis nicht behalten. Die Verpflichtung (hier: Verkauf) und die Verfügung (hier: Übertragung) sind voneinander unabhängig.

Tust du das ganze schon von vornherein mit dem Vorsatz, den Kaufpreis einzusacken ohne deine eigene Pflicht aus dem Vertrag zu erfüllen, kommt auch noch das Strafrecht ins Spiel.

Der Käufer dagegen hat nichts zu befürchten - woher soll er auch wissen, dass du meine Zustimmung nicht hast?

Übertragen auf deinen Fall will ich nur noch ergänzen: Der Käufer schneidet sich in keinem Fall ins eigene Fleisch - höchstens dann, wenn er klein beigibt und auf sein Geld verzichtet.

@Droitteur

Also ich hab schom mehrmals gehört, dass solche Fälle abgewiesen werden.. muss ja irgendeinen Grund haben. Letztenendes ist das ja eh nicht mein problem, hat mich nur mal interessiert.

@Crekko47

Nicht besonders unwahrscheinlich, dass strafrechtlich die Sache nicht hartnäckig verfolgt wird - aber auf zivilrechtlicher Seite gibt es nichts abzuweisen; du sagst es ja selbst: "nicht gerade sozial" - ist doch dann klar, dass die Situation so nicht bestehen bleiben kann (dagegen sind so Sprüche "Armes Deutschland", weil jemand meint, sein Recht nicht zu bekommen, schlicht Humbug; in aller Regel gilt nämlich: wer Recht hat, der bekommt es auch).

Natürlich ist es nicht dein Problem - aber doch wohl das deines besten Kumpels? Er sollte sich gut überlegen, welchen Ansichten er vertraut ;) Kann ja sein, dass sich der Käufer niemals mehr darum kümmert; kann aber auch anders sein. Wenn man sich rechtzeitig damit beschäftigt und nicht blöd anstellt, kann man noch gut davonkommen. Aber darauf hoffen, dass man an die notwendigen Beweise, Daten nicht herankäme, ist aussichtslos.

Freut mich, wenn meine Antwort auf dein Interesse gestoßen sein sollte.

Danke für deine Rückmeldung. Wenn sich irgendwann weiteres ergeben sollte (oder die Sache wirklich im Sande verläuft), wüsste ich gerne davon :)

@Droitteur

Ja ich geb dir Bescheid ;)

Aber eine Sache ist da noch. Da der Account bei Ebay-Kleinanzeigen engestellt war, existiert ja nicht einmal etwas wie ein Kaufvertrag oder so. (Anders beim normalen Ebay)

Er hat sich ja lediglich gemeldet und das Geld überwiesen..

@Crekko47

Danke schon mal :)

Was du vermutlich meinst, ist eine Vertragsurkunde - oder wie du es dir im Fall vom normalen Ebay wohl vorstellst: irgendetwas ähnliches in der Richtung in der Laiensphäre.

Verträge sind aber grundsätzlich nicht an eine Form gebunden. Sie können unter anderem schriftlich, mündlich und durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf so genannte "Willenserklärungen" an - Angebot und Annahme, inhaltlich gleich. Beim Bäcker machst du zB häufig ein mündliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über ein paar Brötchen. Im Supermarkt machst du entsprechende Angebote schlüssig, indem du die Waren aufs Band legst. Deine Angebote zum Kauf werden in der Regel auch angenommen, zB durch das Kassieren - nun ist der Vertrag zustande gekommen.

Im Fall deines Kumpels sieht das folgendermaßen aus: Die Kleinanzeige war eine Einladung an alle Interessenten, Angebote abzugeben. Der Käufer hat durch seine Meldung ein Angebot gemacht; der Verkäufer hat es, schlüssig spätestens durch Mitteilung der Zahlungs- und Logindaten, angenommen. Kaufvertrag.

Wenn dich solche Detailfragen interessieren, könntest du das ja vllt mal beruflich machen? ;)

@Droitteur

Ich werd eh Jura studieren, allerdings bin ich erst 11. Klasse :P

Der Käufer könnte dem Support schreiben, dass Dein Kumpel den Account verkauft hat. Dazu kann er die ebay auktion als Beweis vorlegen. Daraufhin dürfte der Account gesperrt werden.

tja, dein Freund hat Diebstahl begangen, ob legal oder illegal.

Was bitteschön ist denn ein legaler Diebstahl?

@miezepussi

"Legal oder illegal" bezieht sich offensichtlich auf den Kauf - der Frager meint ja, der Verkauf sei ohnehin illegal.