Abzüge bei ALG I wegen Zusammenwohnen mit Freund (berufstätig)?

5 Antworten

Dir wird erst einmal nichts abgezogen,erst bei Alg2.Falls dein Freund Alg2 bezieht rechnet ihr als Bedarfsgemeinschaft und er bekommt weniger Alg2.

Bei einer Eheähnlichen Gemeinschaft wird sein Gehalt/Lohn mit eingerechnet....

Aber doch wohl nicht, wenn sie ALG 1 hat.........man zahlt ja schließlich auch sowas wie eine Arbeitslosenversicherung - das wäre doch wohl der blanke Hohn oder?

Danke euch! Also ich hoffe doch auch, dass ich nie in ALG2 rutsche - und noch versuche ich auch mit allen Mitteln, das ALG1 abzuwenden. GsD hat mir mein Arbeitsgeber rechtzeitig gesagt dass er meinen Vertrag nicht verlängern kann, so habe ich noch eine Chance ohne oder nur ein ganz klein bisschen Übergangszeit was Neues zu finden Hoffnung hab

Wenn Du ALG 1 hast, wird Dir gar nix abgezogen - wünsche Dir viel Glück, dass Du nie in 2 kommst - mich würde das blanke Grauen packen bei diesem Gedanken. Muss ja für einige Fälle Hölle sein. Für die einen so - für die einen anders. Manche scheinen ja ganz gut klar zu kommen!

bei ALG1 erfolgt keine Anrechnung von Lebenspartner

bei ALG2 gilt die Bedarfsgemeinschaft