Abzocke Web.de, ist jemand von Web.de schon einmal verklagt worden?

7 Antworten

Ja, ich leider. Hatte die gleiche Sch... wegen der Clubmitgliedschaft am Hals. Ich bekam Post vom Gericht mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Diesen habe ich dann widersprochen und Stellungnahme dazu bezogen. Irgendwann bekam ich dann wieder Post vom Gericht, dass der Gläubiger, in dem Fall Web.de die Klage zurück gezogen hätte. Danach habe ich auch nie wieder was von Web.de gehört. Also, man kann es ruhig darauf ankommen lassen wenn man starke Nerven hat. Aber ob es immer so ausgeht, kann ich Dir natürlich auch nicht sagen. Web.de hat es ja auch damals (bei mir zumindestens) so geschickt gemacht mit der Clubmitgliedschaft, das gar nicht daraus hervor ging, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Bei mir war es damals eine "Geburtstagsüberraschung", da habe ich dann draufgeklickt und schon hatte ich die kostenpflichte Mitgliedschaft am Hals. Hatte damals schon mehrmals per E-Mail widersprochen, Lastschriften zurückbuchen lassen usw. Web.de ging aber nie auf meine E-Mails ein, sondern es erfolgten nur Mahnungen.

Crack  09.08.2013, 10:38

Das was Du beschreibst war zu Zeiten als es die Button Regelung noch nicht gab, da konnte man Web.de durchaus nachweisen das kein Vertrag zustande kam oder dieser rechtswidrig zu Stande kam. Jetzt muss man aber einen großen Button anklicken auf dem steht: Kostenpflichtig Bestellen. Es hat sich also Einiges geändert...

Minimilk  09.08.2013, 10:40
@Crack

Ja, so war es damals auch. Ist halt auch schon einige Jahre her...

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 10:45
@Crack

ich meinerseits kann mich nicht erinnern einen Button angeklickt zu haben wo stand, kostenpflichtig bestellen!

mepeisen  09.08.2013, 13:02
@gittolinchen

Weil es den in vielen der Lockangebote nach wie vor nicht gibt...

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 19:17
@mepeisen

ich dachte der muss jetzt sein?

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 10:46

hallo Minimilk, wie lange ist das denn her?

Minimilk  09.08.2013, 10:48
@gittolinchen

Das die Klage zurückgezogen wurde bekam ich letztes Jahr im Juli/August, also vor einem Jahr. Vorher zog sich das ganze Verfahren aber bestimmt 2-3 Jahre hin

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 11:06
@Minimilk

Danke dir, ich hoffe ich hab auch so starke Nerven, musstest du dann irgend etwas bezahlen?

Minimilk  09.08.2013, 11:20
@gittolinchen

Nein, die Klage wurde seitens Web.de zurück gezogen und danach kam auch nie wieder eine Forderung

Minimilk  09.08.2013, 11:21
@Minimilk

Habe mich dann auch bei Web.de komplett abgemeldet und mir einen anderen Mail Anbieter gesucht. Denn auf so etwas habe ich keinen Bock mehr...

Crack  09.08.2013, 11:31
@gittolinchen

@ gittolinchen

Du hast hier etwas grundlegend falsch verstanden!

Es geht nicht darum starke Nerven zu haben oder etwas nicht zahlen zu wollen sondern um die Rechtmäßigkeit eines Vertrages. Du musst also glaubhaft machen das kein Vertrag zu Stande kam weil das nicht ersichtlich war. Und einfach alles zu ignorieren ist sicher keine Lösung...

rainerendres  09.08.2013, 11:38
@Crack

Die Gegenseite müsste den Vertrag nachweisen - das wird aber aus gutem Grund nicht gemacht ;-)

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 16:00
@rainerendres

genau, ich sehe nämlich auch nicht, dass da ein Vertrag zustande kam, und Web.de muss das doch erst einmal glaubhaft nachweisen, oder? Ich habe bisher auch halt nicht reagiert, nur am Anfang mal bei Web.de angerufen, dann in einem Forum eine Antwort entdeckt, die in diese Richtung ging, also quasi dass die wohl nicht klagen werden!

rainerendres  09.08.2013, 21:36
@gittolinchen

Einmal schriftlich zurückweisen sollte möglich sein ;-)

Am Besten gegenüber dem Amwalt

Dadurch wird der Mahnverlauf etwas verkürzt

z.b

"...Sehr geehrtes Inkasso Team/RA Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro/RA das Schreiben ignoriert und weiterhin Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

rainerendres  09.08.2013, 11:20

Also klagen die das defacto nicht ein !

Zumal hier schon Gelder in den MB / VB investiert wurden ;-)

Die müssen doch nicht klagen. Sie erwirken einen Titel und damit ist die Forderung dann 30 Jahre vollstreckbar. Also zahle lieber, Du kommst nicht drum herum und es wird immer teurer...

rainerendres  09.08.2013, 11:25

LOL Wie wollen die einen Titel erwirken wenn dem MB widersprochen wird

Crack  09.08.2013, 11:36
@rainerendres

Doppel LOL zurück

Bis jetzt wurden alle Schreiben ignoriert, ein Widerspruch liegt also überhaupt nicht vor. Demnach wird der nächste Schritt die Erwirkung eines Titels sein.

rainerendres  09.08.2013, 11:58
@Crack

Was redest Du da ?

Die Fragestellerin kann ja erst widersprechen wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde !

Bis jetzt ist es ja lediglich zu den im Masseninkasso obligatorischen Inkasso/RA Schreiben gekommen

Die Erwirkung eines Titels geht - bei einem MB Widerspruch - nur über eine Klage

(Komme aus der Inkassobranche)

mepeisen  09.08.2013, 13:01
@Crack

Bei so etwas sollte man nicht mit gefährlichem Halbwissen hausieren gehen. Weder Inkassobüros noch Anwälte haben die Macht, einfach so einen Titel zu beantragen. Das dürfen beispielsweise FInanzämter, Landeskassen und vielleicht noch eine Handvoll weitere.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und man diesem nicht widerspricht gibt es die Chance, einen Titel zu beantragen. Aber selbst dann kann der Schulnder noch widersprechen (zwei Wochen lang). Zweite Möglichkeit, an einen TItel zu kommen ist eine gewonnene Klage.

Insofern: Man muss weder einem Anwalt noch einem Inkassobüro antworten. Nur dem Mahngericht sollte man dann auch zügig antworten und widersprechen (Begründung ist keine notwendig).

Insofern: Höre auf das, was rainerendes schreibt. Im Gegensatz zu dir hat sie Durchblick.

rainerendres  09.08.2013, 14:09
@mepeisen

Danke für die Blumen :-)

In den Urteilsdatenbanken wie Jurion ist nicht eine einzige Klage zu finden

In den Foren ebenfalls

Kein einziger Hinweis auf eine Klage

2 bis 3 Inkassobriefe plus 1 oder 2 RA Briefe plus Telefoninkasso durch ext Call Center ist Standart Programm

Spätestens nach dem MB Widerspruch scheint Schluß zu sein

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 11:27

Danke, das beruhigt mich!

Ja, die klagen. Machen auch ordentlich Profit damit, weil sehr viele Menschen auf das "Clubangebot" reinfallen.

Crack  09.08.2013, 10:28

Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil...

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 10:28

Danke für deine Anwort, suche aber jemanden der mir das aus eigener Erfahrung berichten kann!

rainerendres  09.08.2013, 11:27
@gittolinchen

@giftolinchen

Die "Beiträge" von Crack und RoteSamtrobe zu diesem Thema kannst Du getrost ignorieren

Crack  09.08.2013, 11:38
@rainerendres

@ rainerendres

Warum? Weil Du das sagst?

rainerendres  09.08.2013, 12:36
@Crack

Ja - Klingt arrogant aber ich kenne mich nun mal in dieser Materie sehr gut aus ( 3 Jahre MA bei acoreus) Auch web.de bzw gmx gehörte zweitweise zu unseren AG

Der auffällige Button wäre dem TE sicherlich aufgefallen

Ich vermute der TE ist ganz einfach ausgetrickst worden :( Stichwort Kostenlosen testphase )

http://www.teltarif.de/vzbv-1-jahr-button-loesung-verbraucher-profitieren-rechtssicherheit/news/51996.html

Das wird trotzdem nicht eingeklagt

Das war die ja Frage

lg

Crack  09.08.2013, 12:59
@rainerendres

Der auffällige Button wäre dem TE sicherlich aufgefallen

Die Button Lösung gibt es ja nun schon ein Jahr, wer sagt denn das dieser Vorgang schon älter sein muss und somit nicht darunter fällt? Viele klicken im Internet alles Mögliche an ohne sich später daran zu erinnern...

Als Erstes sollte man sich hier diese Frage stellen, denn wenn der Vertrag erst nach dem 1.August 2012 geschlossen wurde ist er mit ziemlicher Sicherheit rechtmäßig, und Deine Tipps sind somit Schall und Rauch...

mepeisen  09.08.2013, 13:05
@Crack

Es gibt bereits Gutachten zu einigen der Lockangebote von web.de, wo mittels Video aufgenommen wurde, dass es in 2013 nach wie vor keinen Button gibt. Die Verbraucherzentralen sind da bereits dran.

Davon abgesehen findet sich in diversen Urteilsdatenbanken irgendwie keine vernünftig gewonnene Klage des Vereins. Da wird viel Lärm um nichts gemacht. Die wissen zu gut um die Abofalle. Auf eine gerichtliche Prüfung lassen sie es nicht ankommen.

Davon abgesehen: Sie werden nie beweisen können, dass Person A zum Zeitpunkt B den Button angeklickt hat.

rainerendres  09.08.2013, 14:13
@mepeisen

@crack

Na ja der Button ist wirklich so auffällig und fett das er eigentlich garnicht übersehen werden kann - ich unterstelle der TE natürlich das sie nicht angeklickt hat

gittolinchen 
Fragesteller
 09.08.2013, 16:20
@rainerendres

soweit ich mich erinnere war es im Herbst letzten Jahres & es war so ein kostenloses Testangebot für eine bestimmte Zeit & ich habe nie einen Button angeklickt wo´s hieß kostenpflichtig bestellen. Hoffe, dass es nicht schon vorher war!

gittolinchen 
Fragesteller
 18.12.2013, 12:39
@gittolinchen

Hallo Rainer Endres, es war genauso wie du mir gesagt hast, ich habe diesen Brief an die Rechtsanwälte geschrieben, dann haben sie mir noch mal ein reduziertes Angebot gemacht (Vergleich), bin nicht mehr aktiv geworden seit her. Neulich kam dann noch ein Brief von Web.de, dass mein Konto gelöscht ist/wird (war schon gesperrt). Lieber Rainer vielen, vielen Dank noch mal, LG aus Hessen

Eure Eintragungen sind zwar schon einige Jahre alt aber das Thema noch immer leider aktuell wie eh und je. Bei mir das selbe man zog einfach Geld ab u d ich habe es zurück buchen lassen da ich seit Jahren nicht mehr bei Web de bin und auch nie eine club Mitgliedschaft abgeschlossen habe ... allerdings hatte ich ein Freemail Konto was in der Tat kostenlos war - und vor Jahren hatte ich ebenso eine Mail domain die gebührenpflichtig war (aber schon gekündigt wurde von mir)alles wie gesagt länger als 5 Jahre her ... nun nach so vielen Jahren ein mahnbescheid nach dem anderen bis hin bis ein Brief vom Amtsgericht : da ich von meiner Unschuld überzeugt war dachte ich nicht das sie soweit gehen würden ... als ich. In vollkommen entnervt bei 1&1 Mail und Web.de anrief erfuhr ich ganz nebenbei das man meinem damaligen freemail Konto einfach eine Speichererweiterung verpasst hatte und nun die Gebühren dafür haben wolle da ich ja keinen Widerspruch eingelegt hatte denn sie schickten an selbiges Konto wohl eine Mail / ich war allerdings der Meinung das dieses freemail Konto garnicht mehr existiere und habe somit auch keine Zugangsdaten mehr ... auch war ich in den Jahren 2x umgezogen und die Briefpost von Web.de würde wohl zurück gesendet ... nun der absolute Hammer : erzählt mir die Dame am Telefon ganz unbekümmert man habe einfach die kontodaten meines ehemaligen Vertrages bei der online Speichererweiterung genutzt da man die ja noch da gehabt hätte ... aber man würde aus Kulanz meinen (angeblichen) Vertrag aufheben und somit müsse ich auch nichts zahlen - der Haken : bei Web de muss ich in der Tat nichts mehr zahlen aber die anderen angefallenen Kosten auf denen bleibe ich nun sitzen (Inkasso Anwalt und Gericht ) ich fühle mich so hilflos und muss nun sehen wie ich alles abbezahle....Also Leute kümmert euch sofort wenn jemand unberechtigt Kohle von euch will ....