Abzocke mit einem Reisegutschein und Zeitschriftenabo?

7 Antworten

Bei dieser Masche beginnt Deine Widerrufsfrist dann zu laufen, sobald Du eine schriftliche (oder per Fax / E-Mail übersandte) Auftragsbestätigung hast oder die Warenlieferung eingetroffen ist. Dann hast Du die üblichen 14 Tage Zeit, zu widerrufen (per Einschreibbrief!)

Das Callcenter, das Dir das Abo aufgeschwatzt hat, hat damit übrigens nichts zu tun, die sind nur für den Kundenfang engagiert. Dein Vertragspartner ist ein Verlag oder ein Pressevertrieb.

Vorsorglich beobachte jetzt Dein Girokonto und gib Lastschriften für dieses Abo zurück.


https://www.aboalarm.de/widerruf-vertrag.html

Bei Vertragsabschlüssen am Telefon werden dem Käufer Rechte eingeräumt, die eine Kündigung im Rahmen einer Frist ermöglichen.

Wurdest Du überhaupt auf Deine Widerrufsrechte hingewiesen?

Beim Haustürgeschäft muss die Widerrufsbelehrung außerdem einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten (§ 312 Abs. 2 BGB).

Ein Telefon-Abo hat i.d. Regel die gleiche Wertigkeit wie "Haustür".

Grüße, ----->

Hier ein Link Verbraucherzentrale, aus dem Du entnehmen kannst, wie Du widerrufen kannst. Sei Dir sicher, solche Abos haben schon deutlich ältere Menschen als Du abgeschlossen. Zumindest reagierst Du sofort - und das ist es, was hier zählt.

Achte nur darauf, dass Du evtl. nach Deinem Widerruf auftauchende Lastschriften zurückgehen läßt.


Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken ...

https://www.verbraucherzentrale.de/Zeitungen-und-Zeitschriften-Abo-Widerruf-mit-



Du hast,w enn die Sachen kommen, 14 Tage Widerrufsfrist. Das regelt das Fernabsatzgesetz


Fernabsatz? Ja, es lief ja übers Telefon


http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm


§355, Absatz 2 mal gucken

Alles schriftlich machen, den Widerruf am besten per Einschreiben oder Fax. (dann hast Du nen Nachweis)


Lastschriftermächtigung zurückziehen (schreib ihnen das) und dann evtl. LS rückgängig machen.

Spontan fällt mir dazu ein forum ein http://www.echte-abzocke.de/

Sobald du Unterlagen hast, 14 tage zeit zum Weiderruf, der Verlag steht ja in der Abonnierten Zeitung, auch der Wiederruf zur Werblichen Nutzung deiner Daten wäre wohl sinnvoll. Rückbuchungen bei der Bank gehen auch, wenn sie das erste Mal was abbuchen, dazu kannst du dein Widerspruchsschreiben mit zur Bank nehmen und erklären das die Summe zu unrecht eingezogen wurde. Bzw.

ich glaube du musst das Mandat aufheben, schriftlich davon ne Kopie mit zur Bank nehmen

Alles klar.

Ich werde täglich nun zehnmal aufs Konto im Online Banking schauen. Sobald die Sachen da sind widerrufe ich sofort.