Abzocke eines Vormieters
Hallo! Was sagt ihr zu diesem Fall: Meine Vormieterin hat einen Monat in meiner jetzigen Wohnung gewohnt und hat mir ihre Möbel für 2.500 Euro Ablöse da gelassen. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass sie aber nur 1.000 Euro für die ganzen Möbel dem Vormieter bezahlt hat. Da ich mit ihr eine Ratenzahlung vereinbart habe und erst die Hälfte des Preises bezahlt habe, weigere ich mich ihr den Rest zu bezahlen. Das Problem ist nur, dass wir einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Kann mir nun jemand helfen, komme ich aus diesem Schlamassel wieder raus? Kann ich den Kaufvertrag zurück ziehen wegen arglister Täuschung? HILFEEEEEEE
21 Antworten
Täuschung wäre es nur, wenn sie dir weisgemacht hätte, dass sie selber so viel bezahlt hat UND du deswegen den Preis akzeptiert. Oder es wäre evtl Wucher, wenn das Zeug die 2500 objektiv niemals wert war (alles kaputt zb). Ansonsten: Stell dir vor, die Vormieterin hätte die Möbel von den Eltern geschenkt bekommen - da würdest du ja auch nicht meinen, dass du sie genauso umsonst bekommst.
Du hast etwas gekauft und musst es auch bezahlen. Weit und breit keine Arglist zu erkennen.
hm, ich denke da wirst du schlechte Karten haben.
Wenn du das so akzeptiert hast, ohne dir vorher vlt. die Kaufbelege anzuschauen denke ich das du das wohl bezahlen musst.
Kann mich aber auch irren, da bekanntlich jeder Fall individuell gelagert ist...
Ich sehe da ehrlich gesagt keine arglistige Täuschung.
Dir haben die Möbel gefallen und Du hast den Preis dafür offensichtlich als angemessen empfunden, sonst hättest Du den Vertrag nicht unterschrieben.
Du solltest die Ratenzahlungen einhalten, ich sehe keine Chance für Dich vom Vertrag zurückzutreten.....
Nein..der Vertrag ist bindend und wenn sie darauf besteht..kann sie..und du nicht zahlst, wird sie sicher einen Mahnbescheid bei Gericht gegen dich erwirken. Das wird dann noch um einiges teurer..
Nö nö..das ist nicht alles!!!
Und schon gar nicht, sollte es auch noch vor Gericht gehen!
32,- €.