Abwasserschaden, wer Zahlt?

7 Antworten

Hallo,

wie schon ganz richtig hier geantwortet wurde, ist die Gebäudeversicherung - so denn der beschriebene Schaden im Leistungsumfang mit abgesichert ist - "nur" für Schäden AM Gebäude zuständig.

Die eventuell vorhandene Gebäude-Haftpflichtversicherung des Vermieters kommt nur dann für eine Regulierung in Betracht, wenn dem Gebäudeeigentümer ein fahrlässiges Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Sofern er aber weder für die Verstopfung verantwortlich ist, noch durch den Verzicht auf den Einbau einer Rückstauklappe fahrlässig gehandelt hat, wird die Haftpflichtversicherung allenfalls die Schadenersatzforderung abwehren.

Die konkreten Erfolgsaussichten hängen also von den genauen Details vor Ort ab.

Viele Grüße

Loroth 

Dies ist bedauerlich - eine Hausratversicherung sollte man schon haben.

Aber hier wäre auch nur der Schaden abgedeckt, wenn Rückstau in der Hausratversicherung mitversichert wäre.

Bist Du Dir sicher, in einer Wohnung Bodenabläufe? Wie dem auch sei, der Gebäudeschaden ist eine Angelegenheit des Vermieters und der Hausratschaden, eine des Mieters. Wenn denn, aus welchen Gründen auch immer, diese rd. 50 EUR Beitrag im Jahr für eine kleine Wohnung gespart wurden, helfen doch immer die Damen und Herren Bürgermeister im Rathaus, wie ich immer wieder lese und höre. Die Presse und das Fernsehen kommen aber meist nicht bei so banalen Kleinigkeiten nicht, aber ggf. auch hier einmal nachfragen. Viel Glück.

Da Du keine Hausratversicherung hast, zahlt Dir auch niemand Deine Schäden an Deinen Möbeln. Denn genau für sowas wäre ja eine Hausratversicherung da.

Eine "Wohnungshaftpflichtversicherung" gibt es nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland. Keine Ahnung was Du damit meinst.

Die Gebäudeversicherung kommt, wie der Name schon sagt, nur für Schäden am Gebäude auf. Zum Beispiel Decken und Wände.

In der Grunddeckung einer Hausratversicherung lautet die versicherte Gefahr: Leitungswasser. Oder besser noch genauer: Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser.

Bei einer Verstopfung wäre der Schaden versichert. Die Hausratversicherung würde Euch die Reinigung und den Neuwert der beschädigten Möbel ersetzten.

Der Hinweis mit der Haftpflicht des Eigentümers greift nur, wenn Ihr ihm nachweisen könnt, dass er den Schaden zu verantworten hat (z.B. weil er Wartungsarbeiten unterlassen hat oder gemeldete Schäden ignoriert hat). In diesem Fall müsstet Ihr eine Schadenaufstellung machen und ihn schriftlich auffordern, den Schaden zu bezahlen. Würde das zutreffen, dann bekämt Ihr den sogenannten Zeitwert ersetzt.



In der Grunddeckung einer Hausratversicherung lautet die versicherte Gefahr: Leitungswasser. Oder besser noch genauer: Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser.

Sorry - aber dies ist falsch.

Dieser Schaden wäre nur dann über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn Rückstau (Elementarschäden) mitversichert wäre.

@Apolon

Seit wann ist das so? Wenn die Brühe nicht ablaufen kann und aus dem WC in die Hütte läuft, wird doch auch geordnet, oder?

@Apolon

Es geht aber nicht um einen Elementarschaden. Laut Frage ist es eine Verstopfung im Rohrsystem im Haus.

Damit ist es auch Leitungswasser und kein Regen- oder Abwasser aus der Kanalisation.