Abwasserrohr unserer Eigentumswohnung verläuft in Wohnung anderer Eigentümer,dort rostet das Rohr und soll ausgetauscht werden.Wer muss Zahlen.WEG?

2 Antworten

Das sollte eigentlich im "Kleingedruckten" in eurem Kaufvertrag festgehalten sein.

Nein, da steht leider nichts.Ich hatte nur mal gehört das wenn Rohre Wohnung verlassen WEG dafür verantwortlich sei.Ist sie es aber auch wenn Rohre in Wohnung unter uns verlaufen

Wenn im Teilungsvertrag nicht explizit geregelt, hilf folgende Faustregel:

Rohrverlauf waagerecht = Eigentümer, senkrecht = WEG, damit ist gemeint: Steigleitungen und Fallrohre = WEG