Abwahl des Betriebsrates?

4 Antworten

Wegen dem Vorfall mit dem Alkoholgenuß solltet Ihr den Mitarbeiter abmahnen.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist das gerade nicht. Wenn Ihr im Betrieb erstmalig einen Betriebsrat habt und es noch nicht gelernt habt, wie man mit dem Betriebsrat umgeht, dann sucht Ihr bestimmt aktiv einen Nebenkriegsschauplatz. Ihr werdet Euch zwangsläufig mehrfach vor dem Arbeitsgericht streiten müssen.

Wer hat etwas davon?

Versucht doch mal eine sachliche Auseinandersetzung um die anstehenden Fragen zu lösen. Sucht nicht nach Fehlverhalten von Betriebsratsmitgliedern, dass riecht doch schon nach Kündigungsabsichten, erst Recht, wenn Ihr dafür auch noch 50% der Mitarbeiter einspannen wollt. Wenn es nicht so läuft, wie Ihr es Euch heute vorstellt, dann macht Ihr Euch möglicherweise strafbar, wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html

Alles Gute

Dem betrunkenen BRM und auch dem BRV erst einmal eine Abmahnung geben. Auch Betriebsräte können verhaltensbedingt gekündigt werden. Ein Betriebsratsmandat ist kein Freibrief. Auf BR müssen sich an ihre Arbeitsverträge halten. Allerdings muss für die Kündigung eines BRM ein so wichtiger Grund vorliegen, dass die i.d.R. eine fristlose Kündigung ist.

Die verhaltensbedingte Kündigung kann man im § 626 BGB nachlesen. Zu den Gründen aus denen gekündigt werden kann zählen auch grobe Beleidigungen des AG oder seiner Vertreter, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten (Auszug aus Arbeitsrecht Peter Wedde)

Abwählen kann man einen BR schon aber dazu muss mindesten ein Viertel der wahlberechtigten AN, der AG oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines BRM oder die Auflösung des BR wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen (§ 23 BetrVG). Diese Pflichten beziehen sich auf die Vorgaben des BetrVG.

Den BRM muss aber klar sein, dass spätestens in zwei Jahren neu gewählt wird und sie so keine Wählerstimmen bekommen.

Das Verhalten dieser Betriebsräte finde ich auch eine Schande. Was ihre Forderungen betrifft kann ich nichts sagen, da ich diese nicht kenne. Nur eines noch: Bei uns im Betrieb wurde auch einem BRM verhaltensbedingt gekündigt. Wegen Arbeitsverweigerung, Nichtmelden bei Krankheit. Es gab nach einigen Abmahnungen beim letzten Vorfall eine fristlose Kündigung die auch durchging.

Hallo Hexle, der §23 sieht die Abwahl eines BR Migliedes vor. Um den BR aufzulösen bedarf es anderer Mittel und Umstände. Und auch dann ist der Betrieb seine Arbeitnehmervertretung nicht los.

@Maximilian112

Hallo Maximilian, im § 23, Abs 1 steht:" Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden"

Aber darum geht es auch nicht. Es geht ja um zwei Betriebsräte die, sorry, eine Schande für den BR sind. Ich hab ja darauf hingewiesen dass das nur bei Verfehlungen gegen das BetrVG geht.

Einzelne Maßnahmen sind hingegen möglich, wenn die beiden gegen ihre arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten verstossen. Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten und Trunkenheit sind ein Abmahnungsgrund und bei Wiederholung kann das auch eine fristlose Kündigung sein. Betriebsbedingt geht nicht aber verhaltensbedingt geht auch bei Betriebsräten. Man hat als BR keinen Freibrief. Gewisse Regeln müssen eingehalten werden.

Die AN wollen ja nicht den BR an sich loswerden, es geht ja "nur" um zwei Mitglieder. Bei der nächsten Wahl werden sie wohl vorsichtiger sein.

Ein Betriebsrat ist nicht unkündbar. Habt ihr wenigstens eine Abmahnung gegeben?

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Abwahl nicht vor.