Abtrittserklärung für KFZ?

2 Antworten

Ich vermute mal, dass es hier um die Weitergabe des Wunschkennzeichens von deinem Vater an dich geht, denn formal "gehört" das Kennzeichen ja deinem Vater. Dieser müsste es also an dich "abtreten", damit du das gleiche Kennzeichen weiter führen kannst. Dazu müsste vermutlich dein Vater schriftlich sein Einverständnis zur Übertragung des Kennzeichens an dich erklären.

Woher ich das weiß? Ich habe es geraten.

Das klingt richtig. Das Du der Eigentümer des Fahrzeuges bist belegst Du schon durch Vorlage des Fahrzeugbriefes/Zulassungsschein Teil II.

Wenn es keinen Vordruck gibt, reicht offenbar eine formlose Erklärung.

Gruß aus L.

Geb

Wo bekomme ich die her, dass ich mein altes was über meinen Vater läuft (Vollmacht hat die nicht akzeptiert) abmelden kann...

Also für die Abmeldung des alten Fahrzeugs benötigst du weder eine Vollmacht noch diese "Abtrittserklärung" - da genügen die Fzg.-papiere und die beiden Kennzeichen ;-)

Bei der "Abtrittserklärung" muß ich leider passen - hab' ich in über 25 Jahre Versich.tätigkeit noch nie gehört... :-((

Gruß siola55