ABTREIBEN als minderjährige?

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In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Gut ist es dann, auch die Eltern schnellstmöglich mit ins Boot zu holen und hoffentlich in der Familie oder im Freundeskreis moralische Unterstützung zu finden.

Viele junge Frauen haben Angst davor, ihrer Mutter oder ihren Eltern zu erzählen, dass sie schwanger sind. Die meisten, die sich ihrer Mutter oder ihrem Vater anvertrauen, erfahren Unterstützung – oft viel mehr, als sie zunächst gedacht haben. Meist ist die Reaktion gar nicht so "schrecklich" wie befürchtet.

Auch Eltern waren mal jung und naiv und vielleicht sogar ein bisschen leichtsinnig. Nach dem ersten Schock - sicherlich haben sie sich etwas anderes für ihre Tochter gewünscht - wollen sie bestimmt nur ihr helfen, sie schützen und unterstützen und nicht ihre Zukunft durch eine sehr frühe Mutterschaft gefährdet sehen. Da ist auch von elterlicher Seite der Gedanke an eine Abtreibung naheliegend - wenn das Mädchen dies denn auch möchte.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch aber auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen.

Letztendlich entscheidet also der Arzt, ob eine Minderjährige nach ihrer Einsichtsfähigkeit die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag.

Denn für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägungvornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch erwägst, bist du verpflichtet, dich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Aber auch wenn du das Kind bekommen möchtest, ist ein Beratungsgespräch sinnvoll. Denn dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne
den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommst du dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Allerdings besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch selbst, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Wenn man über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.121 € netto) beziehst, werden die Kosten von dem Bundesland, in dem man lebt, übernommen. Den Antrag muss man jedoch bei der Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Vielen Dank für deinen Stern Erzieltes!

Warum das ungenaue Auskunftgeben einiger User?
Hier ist das, was Pro Familia dazu schreibt auf seiner Website:

"Bei über 16 Jahren alten Mädchen geht man meistens davon aus, dass

sie selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen
möchten oder nicht, auch ohne die Eltern zu fragen.

Wenn du zwischen 14 und 16 Jahren alt bist, wird die Ärztin oder der
Arzt vielleicht die Zustimmung deiner Eltern oder zumindest von einem
Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. Das hängt
davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt der Ansicht ist, dass du reif
genug bist (im Gesetz steht dafür der Ausdruck „Einsichtsfähigkeit“),
diese Entscheidung zu treffen."

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Über 14 auf jeden Fall.

Geh in die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bei dir vor Ort. Dort wirst du in allem begleitet und infühlsam beraten, was nötig ist.

Du brauchst für die Abtreibung den Beratungsschein dieser Beratungsstelle und einen Kostenübernahmeschein deiner Krankenkasse sowie eine Überweisung deiner Gynäkologin.

In der Beratungsstelle wirst du genau erfahren, was zu tun ist und wie und du wirst seelische Unterstützung bekommen.

"Über 14 auf jeden Fall."

Nein, nicht auf jeden Fall. Sagt auch ProFamilia so.

@carn122004

Vorausgesetzt, die Reife ist altersgemäß und der Wunsch dazu besteht, dann ja.

Dass ProFa das "so" sagt, halte ich für ein Gerücht.

@carn122004

Da kann ProFamilia sagen, was sie wollen. Per Gesetz geht das ab 14.

@landregen

s. meinen Beitrag mit Zitat von ProFamilia.

@landregen

"Über 14 auf jeden Fall."

!=

"Vorausgesetzt, die Reife ist altersgemäß und ..., dann ja."

Denn "auf jeden Fall" hieße auch unabhängig von der Reife.

Also danke, dass du eindeutig bestätigst, dass deine initiale Aussage "Über 14 auf jeden Fall." unzutreffend ist.

@CAPTAlN

Was ProFamilia dazu sagt ist aus folgenden Grund interessant:

Das ganze ist ein Graubereich; man kann bestimmt irgendwo Juristen finden, die das ganze relativ strikt sehen und sehr oft die Notwendigkeit eine Einwilligung bejahen würde; andere Juristen wiederrum sehr selten.

ProFamilia ist nun von der "aber es sollte aber auch wirklich kein auch noch so kleines rechtliches Hindernis zwischen einer abtreibungswilligen Schwangeren und dem Tod ihres ungeborenen stehen"-Fraktion; ergo werden sie die Auslegung propagieren, die am absolut seltensten eine Einwilligung der Eltern erforderlich macht (da eine erforderliche Einwilligung der Eltern natürlich ein rechtliches Hindernis ist), die aber gleichzeitig juristisch nicht total lächerlich ist.

Ergo ist die Position von ProFamilia ein Indikator, was so an liberalster Auslegung bei den Gesetzen juristisch möglich ist.

Hallo

Wie alt bist Du denn?

Ab 16 Jahren kannst Du selbst entscheiden.
Zwischen 14 und 16 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit. Ist diese gegeben, was meistens der Fall ist, kann ohne Einwilligung der Eltern abgetrieben werden.
Unter 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern Pflicht. Alternativ gibt es bei unter 14 resp. bei 14-16 Jahren die Möglichkeit, eine Genehmigung über das Jugendamt einzuholen.

Ist die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigt? Wenn ja, dann vereinbare einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia. Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen danach möglich.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Erstmal musst du vom FA die Schwangerschaft bestätigen lassen, dann musst du ein Beratungsgespräch in einer speziellen Stelle machen und dann erst kannst du einen Termin machen. Ohne wissen der Eltern geht es nicht, vor allem wenn du unter 16 Jahre alt bist. Ab 16 könnte es klappen, wenn der Arzt der Meinung ist, dass du die nötige geistige Reife hast. Ansonsten müssen die Eltern mit einbezogen werden - Sorgerecht und so.
Kosten tut das ganze 400-600€, in manchen Fällen übernimmt das die Krankenkasse teilweise oder komplett. Das erfährst du bei dem Beratungsgespräch

"Ansonsten müssen die Eltern mit einbezogen werden - Sorgerecht und so."

Liegt nicht so sehr am Sorgerecht.

Sondern praktisch jeder ärtzliche Eingriff ist vom Tatbestand her erstmal Körperverletzung; diese ist nicht strafbar und nicht rechtswidrig, wenn Betreffende/r EINGEWILLIGT hat.

Bekanntermaßen kann man aber erst ab 18 problemlos in alles mögliche Einwilligen, während unter 18 immer fraglich sein kann, ob wirksame Einwilligung vorliegt, selbst wenn der Minderjährige explizit verbal etwas sagt, was von einem Erwachsenen eine Einwilligung wäre.

Wann immer ein Arzt also an Minderjährigen rumwerkelt, läuft Arzt Gefahr sich der KV strafbar zu machen, wenn Minderjähriger noch selbst zu unreif ist, um einzuwilligen und kein Ok von den Sorgeberechtigten vorliegt.

Es gibt allerdings keine strikte Grenze, weil man mit dem annähern an 18 den minderjährigen in gewissem Maße zutraut, selber über medizinische Belange zu entscheiden.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch aber auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist.

Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine
Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Allerdings besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch selbst, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Wenn man über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.121 € netto) beziehst, werden die Kosten von dem Bundesland, in dem man lebt, übernommen. Den Antrag muss man jedoch bei der Krankenkasse stellen.