Abstandsverstoß, einspruch oder nicht?
Hallo,
gestern erhielt ich Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in der mir ein Abstandsverstoß vorgeworfen wurde.
Ich hielt den erforderlichen Abstand von 61,0 m bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Mein Abstand betrug 25 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranen zu meinen Gunsten berücksichtigt. (war auf der Autobahn)
Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar.
Verkehrskontrollsystem VKS3.
Sanktionen:
Bußgeld in Höhe von 75 € sowie 1 Punkt
Ich kann mich nicht mehr an den vorgang an dem Tag erinnern, jedoch sieht man auf dem Blitzerfoto das hinter mir ein PKW war.
Ich habe keine Rechschutzversicherung, jedoch gibt es bei der ARAG die Möglichkeit rückwirkend eine Abzuschließen. Es wurde mir die Blitzerkanzlei empfohlen.
Nun wie ständen grob die Chancen dagegen anzugehen? ich habe bei der Behörde angerufen und gefragt ob es möglich ist das Video anzuschauen, da ich denke das ich durch Bremsen eine Verkehrsgefährdung durch den PKW hinter mir (sieht auf dem Bild dicht aus kann aber evtl täuschen) entstanden wäre. Der Beamte sagte direkt der Abstand des hinter mir fahrenden PKW wäre groß genug gewesen (wie kann er das direkt sagen ohne das Video in dem moment zu sehen?!) und das eine Einsicht nur in Bayern möglich wäre, sonst nicht. Ich sagte ihm ob eine überführung des Materials in mein Bundesland nicht möglich sei, worauf er sagte, ja, aber nur zu einer Gebühr von 12 € und er könne mir nicht versprechen das die Örtliche Polizeibehörde mir das Video auch vorspielen würde. Das hört sich halt alles so fragwürdig an und ich bin mir nicht sicher ob es sich lohnt dafür eine Rechtschutzversicherung mit sofortiger Kostenübernahme abzuschließen.... Ich spielte seid geraumer Zeit mit dem Gedanke, jedoch wollte ich erst warten bis meine Ausbildung abgeschlossen ist in einem Jahr und ich eine feste Stelle habe.
Info:Ich muss durch den Blockunterricht noch ca. 8 mal 800km auf der Autobahn zurücklegen dannach nicht mehr.
Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich was ich tun kann,
Danke jedenfalls schonmal für im Vorraus :)
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
5 Antworten
Ich denke, dass die Polizei wohl kaum tätig werden würde, solange du nicht in das Rechtsbehelfsverfahren einsteigst. Für das Rechtsbehelfsverfahren benötigst du auch keine Anwalt. Daher bezweifele ich auch, dass eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall zahlen wird, da es sich nicht um ein Rechtsmittel handelt.
Ob es dir im Falle eines Widerspruch helfen würde, wenn du das Video zu sehen bekämst ist auch fraglich. Versuchen kannst du es aber. Nur wenn der Abstand zweifelsfrei festeht und kein Bremsen deines Vordermanns erkennbar ist, dann kannst gleich aufhören, denn was sich hinter die abspielt ist egal. Der bekommt im Zweifel die gleiche Post wie du.
Womit willst du denn deinen Einspruch begründen? Auch ein dicht auffahrendes nachfolgendes Fahrzeug sollte kein Grund sein, mit 25 m Abstand zu folgen. Er hat dich ja nicht geschoben.
Dum gelaufen, aber 75 Euro sind ärgerlich aber nicht die Welt. Klar der Punkt macht auch nicht glücklich...
Aber ich sehe die Chancen als sehr gering an.
Es ist nicht deine Aufgabe den Abstand zu deinem Hintermann zu korrigieren, sondern die ded hinter dir fahrenden Kfz-Führers. Du bist für den Abstand zu deinem Vordermann verantwortlich. Daher wird dir diese Argumentation nicht viel bringen.
Deine Argumentation, dass Du den Abstand nicht vergrößert hast um den hinter Dir nicht zu gefährden, würde ich schnell mal vergessen...
So gibst Du zu, bewusst den Abstand klein gehalten zu haben und so wird aus Fahrlässigkeit schnell mal Vorsatz. So stärkst Du den Vorwurf gegen Dich nur...
Ich weiß nicht, was es da zu diskutieren gibt? 25 Meter sind nun mal deutlich weniger als 61 Meter.
das ich durch Bremsen eine Verkehrsgefährdung durch den PKW hinter mir
Was hat der Verkehr hinter dir damit zu tun?
Wenn der hinter mir fahrende weniger als die 61 m gewesen ist und ich würde versuchen meinen Abstand herzustellen (von 25 m auf 61m) würde er deutlich zu mir aufschließen oder evtl sogar ein auffahren (wenn er nicht aufpassen würde) verursachen.
Das alles ist sein Problem, nicht deins
Also überhaupt kein Argument
Ich kann mich an den Vorfall nicht mehr genau erinnern, dementsprechend könnte es auch sein das es evtl. ungerechtfertig ist, da der, auf den ich aufgefahren bin evtl durch den Blitzer gebremst oder vom Gas gegangen ist und ich dadurch geblitzt bzw aufgenommen wurde, im Internet liest man viel, dass man da einen Einspruch einlegen sollte etc. Der Beamte war halt so unkooperativ im Bezug auf das Video, warum? sollte doch eig zum verbessern des eigenen Fahrverhaltens gerne präsentiert werden und ned versucht zu verheimlichen das ich keine möglichkeit hätte das Video zu sehen (nur durch mein vorrecherche im Internet wuste ich das sie mir das Videomaterial an eine Polizeidienstelle in meinem Bundesland überführen MÜSSEN (zu einer Gebühr), als nichtwissender hätte ich das geglaubt). Ich weiß halt nicht ob es überhaupt gerechtfertigt ist....
Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar
Hast du doch selbst schon ausgeschlossen.
Junge, aus der Nummer kommst du nicht mehr raus.
Und irgendwelche an den Haaren herbei gezogene Argumente machen es nicht besser
Laut dem Anwalt der das übernehmen würde ist das ein Standardtext bei jedem, bei dem solch ein Verstoß vorgefallen ist, jedoch wurden durch Verfahrensfehler 1/3 wieder eingestellt. Ob man das glauben kann sei mal dahingestellt (klar versucht er Mandanten zu gewinnen denk ich mal)
Kann der Anwalt den nachweisen, dass vor dir einer wegen Blitzer o.ä. unerwartet gebremst hat?
Das kann er nur, sobald er den Fall übernimmt bzw ich den Vertrag der ARAG abgeschlossen habe und (er somit Akteneinsicht bekommt) mit Kostenübernahme seitens ARAG. Das ist ja das Problem....
Rechtsschutzversicherer prüfen vor einer Kostenübernahme immer, ob es eine realistische Möglichkeit besteht, den Prozess zu gewinnen.
Von daher kann man das alleine schon als gute Einschätzung der Sachlage nutzen
Wenn ich die Strafe akzeptieren würde (75 € + 24 € Bearbeitungsgebühren), wie reagiere ich auf den Anhörungsbogen? da dort steht: das im Einzefall, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder vorsätzlicher begehung von den oben angeführten Beträgen abgewichen und ggf. ein Fahrverbot erteilt werden kann (kann mir kein Fahrverbot leisten). Ich hab keine Punkte bisher und meine Sorge ist nun das wenn ich den Bogen bestimmte Sachen angebe ich eine Schuldeingeständiss abgebe und im Falle einer Straferhöhung nicht mehr reagieren kann. Also wie gehe ich dann vor?
Wenn man sich ein Fahrverbot nicht leisten kann, dann ist es vermutlich eine gute Idee, sich an die geltenden Regeln zu halten.
Meines Wissens nach bist Du verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden, Du bist aber nicht verpflichtet, Angaben zu Sache zu machen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass mehr passiert, ist beim ersten Verstoß äußerst gering.
Du bist zu dicht aufgefahren. Fertig. Was gibt's da zu widersprechen? 25m bei 122 km/h ist eine Frechheit!
Wenn der hinter mir fahrende weniger als die 61 m gewesen ist und ich
würde versuchen meinen Abstand herzustellen (von 25 m auf 61m) würde er
deutlich zu mir aufschließen oder evtl sogar ein auffahren (wenn er
nicht aufpassen würde) verursachen.
Das es ein Fehler meinerseits war ist mir bewusst und ich werde in Zukunft was das angeht aufpassen, jedoch ist ein Fehleranteil bei den Abstandsblitzer (laut dem Anwalt der es nach ARAG Abschluss übernehmen würde) von ca 30%. Klar versucht er Klienten zu gewinnen aber der Punkt Ärgert mich und auch das ich nicht weiß ob es auch gerechtfertig ist, warum war der Beamte so unkooperativ?! ich hab halt noch Zweifel...