Abstand Gebäude bei Neubau zur Grundstücksgrenze?

4 Antworten

Ein Neubau muss natürlich nach den örtlichen Bauvorschriften ausgeführt werden. Das hat mit dem jetzt bestehenden Altbau nichts zu tun.

Die Baubehörde wird bei einem genehmigungsfähigen Plan darauf achten, dass die heute gültigen Nachbarabstände eingehalten werden.

Würde der Nachbar den Bestand allerdings nur Renovieren, dann könnte hier eine Art Bestandsschutz für den Altbestand erkannt werden.

Sie könnten in jedem Falle Einspruch gegen eine solche Planung unter Hinweis auf hörere baulichche Ausnutzbarkeit durch den Neubau einlegen.

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde ebenso unterschiedlich, wie auch innerhalb einer gemeinde oder Stadt. Es geht in der regel aus dem Bebauungsplan der jeweiligen Gründstücke hervor. Erkundige Dich beim zuständigen Bauamt

Wenn das bestehende Objekt abgerissen wir, dann fällt der Bestandsschutz auch weg. Somit müsste sich der Bauherr nach dem Abriss an die örtlichen Vorschriften halten. 

Bei einem Mehrfamilienhaus kann das je nach Bundesland und Gemeinde auch bedeuten, dass eine Abstandsfläche größer als 6 Meter eingehalten werden muss. Dies wird insbesondere von Höhe des Objektes und dem örtlichen Baurecht insbesondere unter Berücksichtigung des jeweiligen Bebauungsplans beeinflusst.