Abstand der Leitpfosten?

2 Antworten

Offenbar glauben viele, es wären 25 m, das ist aber falsch, es sind in der Regel 50 m (auch auf Autobahnen) - so steht es auch in der StVO, Anlage 4, lfd. Nr .11 / Zeichen 620.

Leitpfosten sollen aber so aufgestellt werden, dass man immer mindestens auf einer Straßenseite mindestens 5 Pfosten sehen kann, daher stehen sie bei geringerer Sichtweite (z. B. in Kurven) entsprechend enger - bei einer Sichtweite von gut 100 m käme man dann auf die oft genannten 25 m Abstand.

Außerdem wird die Regel von 50 m an Einmündungen durchbrochen, da links und rechts der einmündenden Straße zusätzliche Leitpfosten (mit orangefarbenen statt weißen Reflektoren) stehen - und Leitpfosten, die theoretisch mitten in der Einmündung stehen würden, natürlich wegfallen.

Hast du bei Wikipedia den Satz nicht zu Ende gelesen?

"...in der Regel im Längsabstand in der Geraden und der Ebene von 50 Meter[3] (in Österreich 33 Meter) aufgestellt. In engen Kurven und
unübersichtlichen Kuppen je nach Radius bzw. Halbmesser stehen die
Leitpfosten in geringerem Abstand."