Abstand Dachgaube bei einer Doppelhaushälfte (Baden-Württemberg)

3 Antworten

du wirst einen Antrag bei Bauamt stellen müssen und dein Nachbar kann dann Einspruch erheben. Dann wird das ganze geprüft. Der Nachbar kann danach noch vor Gericht gegen eine positive Entscheidung klagen.

kann mir eigentlich nicht vorstellen das es dafür Begrenzungen gibt mit Ausnahme eben der Trenungswand - aber der Nachbar hat da sicherlich Mitspracherecht- VOR dem Baubeginn beim örtlichen Bauamt erkundigen und auch VORHER mit dem Nachbarn besprechen, das erspar ne Menge Ärger

beim bauamt fragen. in manchen ländern gibts keine abstandsregelungen mehr, wie das in BW ist,weiss ich nicht.