Absprung von der Ablöse nach mündlicher Vereinbarung

2 Antworten

Die Frage ist nicht mal ob es erlaubt ist.

Rein rechtlich habt ihr natürlich einen Vertrag abgeschlossen an den sich beide Seiten zu halten haben. Ein solcher Kauf ist eben bindend, noch dazu wenn ihr das schriftlich vereinbart habt (nach BGB).

Die Frage ist aber ob es dir was nützt darauf zu beharren. Du müsstest dein Recht einklagen, solange musst du aber deinen Vertragsteil erfüllen, also die Küche usw. überlassen um erfolgreich auf dein Geld bestehen zu können. Dann ist immer noch fraglich ob du die Kohle bekommst, selbst wenn du Recht kriegst. Ich denke alles in allem ist es den Aufwand nicht wert.

Versuch liebr das Inventar anderweitig noch zu Geld zu machen oder weiter zu nutzen. Sorry, aber ich denke nicht, dass du von den Leuten Geld bekommen wirst.

Erlaubt oder nicht erlaubt ist doch gar nicht so entscheidend. Die Nachmieter sind scheinbar recht verpeilt und unzuverlässig. Das ist natürlich ärgerlich, aber immerhin habt ihr es vor dem Umzug erfahren. Wenn ihr auf euer Recht besteht, habt ihr erstmal nicht eure Küche und womöglich am Ende nicht mal das Geld dafür :/