Absolutes Halteverbot mit Begrenzung? Darunter steht "zu den ausgewiesen Marktzeiten" , gilt auch nur zu den Marktzeiten?

3 Antworten

dann sollten auch die Tage sowohl die Uhrzeiten stehen, Von - Bis

in der übrigen Zeit kann nach Verkehrsbeschilderung geparkt werden

Wenn es wirklich so ist, wie du geschrieben hast, dann ja.

deine frage verwirrt mich.. wieso verstehst du nicht, was du liest?

absolutes halteverbot zu den ausgewiesenen marktzeiten

ist doch klar verständlich?!