Absolutes Halteverbot Frage

11 Antworten

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gar nix! Der Seitenstreifen dort bleibt generell frei!

Was hat das mit dem Seitenstreifen zu tun??

Mal abgesehen davon, dass ein Halteverbotsschild allein nur für die Fahrbahn gilt. Für den Seitenstreifen ist ein Zusatzschild erforderlich.

Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund (wenn es für Fahrbahnen angeordnet ist auf der Fahrbahn) zu halten. „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“, so die Legaldefinition in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Das Haltverbot kann unter anderem mittels Verkehrszeichen angeordnet werden. Das absolute und das eingeschränkte Haltverbot sind verschiedene Stationierungsverbote für sämtliche Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund. Die grundlegenden Verhaltensvorschriften sind in § 12 StVO geregelt. Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot und das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbot bezeichnet, wobei die letztgenannten nach StVO zu unterscheiden sind. In Österreich handelt es sich dabei um die amtlichen Begriffe. http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot

du darfst weder halten, noch parken. Du darfst nur warten, wenn es Verkehrsbedingt nicht geht weiter zu fahren (Sau, Falschparker, Rote Ampel, Reifenplatten, ...)

beim eingeschränkten Halteverbot darf man nur kurz zum Be- und Entladen halten (max. 3 min.) und beim absoluten Halteverbot darf man nicht halten und somit auch nicht parken, denn parken ohne halten geht ja schlecht

Wenn Du nicht anhalten darfst, dann darfst Du da wohl auch nicht parken, oder?!