Abschreibung von PC nach Ende des Studiums - wer hat einen Rat für mich?
Ich habe mir im Januar 2014 einen neuen PC angeschafft. Als Student konnte ich für die Steuererklärung 2014 50% Nutzung des PCs für das Studium glaubhaft machen. Den PC muss ich auf 3 Jahre abschreiben, die erste Abschreibung began somit 2014. Mein Studium beende ich im Februar 2016. Somit sollte die 2. Abschreibung im Jahr 2015 kein Problem sein. Wie verhält es sich aber mit dem Jahr 2016? Kann ich dort den kompletten Wert für die 3. Abschreibung ansetzen? Oder nur anteilig für 2 Monate?
Wie verhält es sich denn allgemein wenn ich kurz vor Ende des Studiums etwas anschaffe und eine Nutzung für das Studium glaubhaft machen kann? Kann dann auch nach Beendigung des Studiums das Objekt weiterhin nach Regelabschreibungsdauer abgeschrieben werden? Oder ist eine Abschreibung des Objektes nur INNERHALB der Studienzeit möglich?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten! :)
1 Antwort
Die Abschreibung kann nur solange in Anspruch genommen werden, wie das Studium läuft - die Restabschreibung entfällt dann, es sei denn Du nutzt das Wirtschaftsgut dann weiter zur Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften (dann kann die Restnutzungsdauer dort weiter in Anspruch genommen werden).