Abschreiben lassen bei UNI Klausur, bei Notenrückgabe erhielten beide ein "Nicht beurteilt", ist das zulässig?
Guten Abend!
Wie es halt auch auf der Uni Gang und Gebe ist, wird gerne vom Sitznachbarn abgeschrieben. In dem Fall schreibt Person A während einer Klausur von Person B ab. Erwischt werden sie dabei nicht. Bei Notenrückgabe werden beide mit dem Vorwurf des Abschreibens konfrontiert, beide erhalten ein "Nicht Beurteilt" und müssen die Prüfung wiederholen. Ist das gesetzlich zulässig?
5 Antworten
Ja, das ist zulässig. Der Betrugsversuch muss nicht in flagranti nachgewiesen werden, sondern es gilt hier der Anscheinsbeweis, etwa, wenn ihr beide die gleichen Formulierungen oder Fehler habt.
Beste Grüße!
Ja, wenn eine individuelle Leistung nicht erkennbar ist, kann man sie auch nicht beurteilen.
An der Uni ist eine 5.0 = durchgefallen und meist darf man dann sowieso nochmal antreten. Ist also eigentlich das selbe.
Stimmt natürlich, wobei es eben eine Rolle spielen könnte, wenn es bereits einen Zweitversuch gab oder man dann nochmal durchfällt.
Naja ich denke die Klasur muss ohnehin als "nicht bestanden" gewertet werden. Aber keine Ahnung. Habe nie abgeschrieben.
Aber finde es nett, dass die nur als durchgefallen gewertet wird und sonst nix.
Da da wohl sehr offensichtlich abgeschrieben wurde - ja, natürlich ist das Okay.
Die anderen haben das ja schon beantwortet, ja es ist zulässlig, aber mal ganz was anderes - wie schafft man es denn, in der Uni bei der Klausur abzuschreiben? Hat Person A Adleraugen oder was? :D Bei uns sitzt man da ewig weit auseinander...
Ja. Da sind wohl die gleichen Fehler aufgefallen 😆
Ich finde es sogar relativ überraschend, dass hier noch die Gelegenheit gegeben wird, von der eigenen Leistung zu überzeugen. Im Normalfall ist ein Betrugsversuch ein Grund für eine 5.0