Abschreiben lassen bei UNI Klausur, bei Notenrückgabe erhielten beide ein "Nicht beurteilt", ist das zulässig?

5 Antworten

Ja, das ist zulässig. Der Betrugsversuch muss nicht in flagranti nachgewiesen werden, sondern es gilt hier der Anscheinsbeweis, etwa, wenn ihr beide die gleichen Formulierungen oder Fehler habt.

Beste Grüße!

Ja, wenn eine individuelle Leistung nicht erkennbar ist, kann man sie auch nicht beurteilen.

Ich finde es sogar relativ überraschend, dass hier noch die Gelegenheit gegeben wird, von der eigenen Leistung zu überzeugen. Im Normalfall ist ein Betrugsversuch ein Grund für eine 5.0

@DieKatzeMitHut

An der Uni ist eine 5.0 = durchgefallen und meist darf man dann sowieso nochmal antreten. Ist also eigentlich das selbe.

@triopasi

Stimmt natürlich, wobei es eben eine Rolle spielen könnte, wenn es bereits einen Zweitversuch gab oder man dann nochmal durchfällt.

@DieKatzeMitHut

Naja ich denke die Klasur muss ohnehin als "nicht bestanden" gewertet werden. Aber keine Ahnung. Habe nie abgeschrieben.

Aber finde es nett, dass die nur als durchgefallen gewertet wird und sonst nix.

Da da wohl sehr offensichtlich abgeschrieben wurde - ja, natürlich ist das Okay.

Die anderen haben das ja schon beantwortet, ja es ist zulässlig, aber mal ganz was anderes - wie schafft man es denn, in der Uni bei der Klausur abzuschreiben? Hat Person A Adleraugen oder was? :D Bei uns sitzt man da ewig weit auseinander...

Ja. Da sind wohl die gleichen Fehler aufgefallen 😆