Abschlussprüfung trotz Kündigung?

10 Antworten

Die Kollegen lachen sich doch tot, weil sie es geschafft haben Dich um Deinen Abschluß zu bringen. Und Du hast künftig keine realistische Chance am Arbeitsmarkt. Ich kann nur empfehlen mit dem Arbeitgeber zu sprechen, die Kündigung zu widerrufen und das Ding zu Ende bringen.

die Kündigung zu widerrufen

Eine Kündigung ist wirksam, wenn der Ausbildende sie empfangen hat :-O

@imager761

Dem Fragesteller und dem Ausbilder ist es möglich jenseits des Formaljuristischen miteinander zu reden, zu schreiben oder in einer sonstigen Form die Kündigung für nichtig oder erst für einen späteren Zeitpunkt gültig zu erklären. Wesentlich ist nur, daß mit Bezug auf die gegebene Sachlage die Änderung schriftlich fixiert wird.

Wende Dich an Dich Handwerkskammer,die können Dir sagen ob es möglich ist.

Frage Deinen Berufsschullehrer ob er Dich unterstützen kann.

Vielleicht kann man Dir einen Ersatzbetrieb besorgen.

Vielleicht kann man Dir einen Ersatzbetrieb besorgen.

Nein, mit Aufgabe der Berufsausbildung ist eine Ausbildung in diesem Beruf nicht mehr möglich, § 22 (2) S. 2 BBiG.

G imager761

@imager761

§ 22 (2) S. 2 BBiG.

1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) 1Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 2Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Da steht nur was von Kündigung, nicht das man nicht trotzdem die Prüfung machen kann.Wo steht da das man nicht in einen einen Abschluss machen kann?

Ich meine mal gehört zu haben,das man die Prüfung auch ohne Zugehörigkeit eines Betriebes kurz vor der Prüfung machen kann,daher meine Empfehlung sich bei der Kammer zu erkundigen!

Nein.

Nach § 43 (1) S. 2 BBiG mangelt es dafür an der erforderlichen Ausbildungszeit und den vorgeschriebenen Ausbildungsnachweisen :-(

Du könntest dich allenfalls, sofern dich jemand ohne Abschluss einstellt, nach dem 1,5-fachen der regelmäßigen Ausbildungszeit, also etwa mit 5 Jahren Berufserfahrung extern zur Gesellenprüfung anmelden (§ 45 (2) BBiG).

Ebenfalls wäre ein Berufsabschluß mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule oder einen entsprechenden Bildungsgang möglich - das regeln die Ländergestzte aber unterschiedlich.

G imager761

hmmm, du musst glaube eine bestimmt Zahl an Arbeits und schulstunden per Berichtshefter nachweisen können,... Frag in der Berufsschle, ob du sie weiter besuchen kannst und vllt findest du kurzfristig einen Betrieb der bereit ist dich noch 3 Monate aufzunehmen, wen du dafür eine gute Arbeitskraft darstellst im Gegenzug,... Der Berichtshefter und die Prüfungsbestimmungen sind dann wohl ausschlaggebend ob du zugelassen wirst,.. ggf, musst du wohl die Prüfungsgebühren selber zahlen, da dein Betrieb die ja sicher nicht übernehmen wird, oder vllt lässt sich was übers Arbeitsamt drehen?

Am besten ist es wohl wenn du einen anderen Betrieb findest der das mitmachen würde,... für die wärst du dann eine billige Arbeitskraft und du hast keine Fehlstunden und kannst zur Prüfung zugelassen werden,...

Diese Frage kann dir nur je nach Berufsziel die für deine Ausbildung zuständige IHK oder HWK beantworten.Setz dich umgehend mit der entsprechenden Kammer in Verbindung. Mit denen hättest du auf jeden Fall vor deiner Kündigung sprechen sollen. Man hätte dir mit Rat und Tat zur Seite gestanden und dir evtl.auch eine Ersatzstelle vermittelt.

Aber die Frage sei gestattet,wie man ca. zwei Monate vor der Prüfung die Ausbildung abbrechen kann,ohne sich vorher über eventuelle Nachteile informiert zu haben.