Abschleppen, wer trägt die kosten?
also wir vor mehreren jahren in unsere wohnung gezogen sind haben wir einen parkplatz mit angemietet. die kosten dafür sind in der miete mit drinen. Siet ein paar tagen haben wir jetzt jeden früh einen zettel an der windschutzsche3ibe das wir den parkplatz zu räumen haben. Gestern haben wir den vermieter angerufen und dieser hat uns nochmal bestättigt das der parkplatz auf uns läuft. Wir haben ihn auch gesagt das irgendjemand uns zettel an die windschutzscheibe klebt das es sein parkplatz wäre. Heute früh hatten wir dann einen zettel daran das wenn wir wieder auf diesen parkplatz stehen lässt er uns abschleppen. Aber wir fühlen uns im recht. Die person scheint immer nachts zu kommen wenn alle schlafen und diese zettel ran zu hängen. Und nie mit namen. Sonst würden wir es ja versuchen zu klären. Was ist wenn der uns wirklich abschleppen lässt eines nachts. Wir schlafen zur anderen seite hinaus und würden das nicht mitbekommen. Wir sind auf unser auto angewiesen und könnten die kosten des abschleppers nie bezahlen. Vorallem würde ich es auch nicht weil wir uns da im recht fühlen.
5 Antworten
Hi, ich kenne das Problem auch. Die Polizei hat mir seinerzeit gesagt, dass derjenige, der den Wagen durch eine Firma entfernen lässt, in Vorkasse treten muss, um dann diesen Betrag wieder einzutreiben. Das hieße, er müsste endlich mal seine Maske fallen lassen und sich dir erkennen zu geben! Das Recht ist auf deiner Seite. Ich würde die Polizei anrufen und denen den Vorfall schildern. Sie werden dir sicher einen guten Rat geben, wie man gegen diesen anonymen Zettelschreiber vorgehen kann.
Derjenige, der den Abschleppauftrag erteilt trägt die Kosten und kann sich diese beim Verursacher wiederholen. Da ihr den Parkplatz gemietet habt wird er dann wohl auf seinen Kosten sitzen bleiben. Sind die Parkplätze nummeriert? Wenn ja, dann ist die Sache eindeutig und ihr braucht euch keine Sorgen machen. Wenn nein, dann solltet ihr nochmal mit dem Vermieter reden, ob es nach seinen Unterlagen tatsächlich der genutzte Parkplatz ist. Er muss ja irgendwo einen Plan haben, welche Parkflächen vermietet sind und welche nicht.
Na dann Glückwunsch :o) Damit ist die Sache dann eindeutig und ihr könnt ruhig schlafen. Sollte tatsächlich abgeschleppt werden würde ich Anzeige erstatten. Dann wird das noch ein bisschen teurer für denjenigen ;o)
na unsere adresse haben wir in die windschutzscheibe gelegt und den blauen behinderten ausweiß meiner tochter. Sie ist mehrfach schwerstbehindert und auf ihren rollstuhl angewiesen. Also wir dürfen auf behindertenparkplätzen parken. Ich habe halt mal gehört das man dann wenn nicht gefahr in verzug ist eh nicht abgeschleppt werden darf. Nur langsam gehen uns echt die ideen aus. Wir stehen auf unseren gemieteten parkplatz und müssen sachen in die windschutzscheibe legen weil wir angsat haben müssen abgeschleppt zu werden..der vermieter weiß leider auch nicht wer es sein könnte. er hat die unterlagen durchgeschaut das ihm auch ja kein fehler unterlaufen ist und er den parkplatz vielleicht doppelt ausversehen vermietet hat. Aber nix. der parkplatz läuft auf unseren namen
Könnt ihr vielleicht ein Schild mit eurem Kennzeichen dort anbringen ? Das machen ja viele Parkplatzbesitzer. Das auch ja kein Missverständnis aufkommt.
Wenn der Parkplatz gemietet ist, dann müsst ihr keinen Ausweis ins Auto legen, es sei denn er ist zeitgleich auch als Behindertenparkplatz gekennzeichnet. Nixdestotrotz müsst ihr euch keine Gedanken machen, denn ihr seid auf der sicheren Seite. Die Kosten kann er, wenn es tatsächlich dazu kommt, definitiv nicht von euch zurückverlangen. Das wäre ja dann erstmal das wichtigste. Ist bestimmt so ein Wichtigtuer.
mir geht es ja echt nur darum..wenn der uns wirklich abschleppen lässt, und durch dummen zufall die ableitung meiner tochter versagt (was schon mehrfach vor kam) dann müssen wir sofort losstarten können. Und zwar nicht ins nächst gelegene krankenhaus sondern in die uniklinik nach leipzig..heißt 170 km entfernt..und da zählt jede minute. Heißt wir können nicht erst herum eiern und schauen wo unser auto ist. In taxi für diese lange fahrstrecke kann ich nicht bezashlen und ein krankenwagen fährt nur ins nächst gelegene Kh...aber wir müssen dann direkt in dieses!
Solltet ihr tatsächlich mit Eurer Tochter in die Uniklinik müssen, und der Wagen wäre weg, dann könnt ihr Euch natürlich ein Taxi rufen und diese Kosten dem Abschleppenden in Rechnung stellen.
wenn ihr im Recht seid und er lässt das Auto abschleppen, dann müsst ihr zur Polizei gehen am Ende müsste derjenige der es abschleppt bezahlen .... aber das Auto erst mal aus zu lösen, werdet ihr es erst mal selbst bezahlen müssen .... das Geld müsstet ihr euch dann per Anwalt wieder holen
Nein, nein, bei Abschleppen auf privatem Grund muß der Auftraggeber in Vorauskasse treten. Heißt, wenn er das Geld nicht hat, dann schleppen die garnicht erst ab, aber er bekommt dann auf alle Fälle die Rechnung für die Leerfahrt auf`s Auge gedrückt. ;o)
Die Abschleppkosten müsste der Typ bezahlen, der den Service beauftragtt. Eine Polizei würde nie in einer privaten Garage abschleppen lassen, somit braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Jedoch würde ich versuchen herauszufinden, wer das ist. Versucht das über die Hausverwaltung herauszubekommen.
Das ist doch nun wirklich einfach zu beantworten: wenn der Parkplatz Euch gehört bzw. von Euch ordnungsgemäß gemietet ist, steht Euer Auto da auch rechtmäßig. Wenn das Auto abgeschleppt wird, ist das schlicht ein Diebstahl. Also: Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl und Meldung an Kfz-Zulassungsstelle und Eure Kfz-Versicherung. Falls der Wagen gegen Dienstahl versichert ist, gibt es von dort Entschädigung.
Anonyme Abschleppdrohungen sind unwirksam.
ja sind nummeriert..wir haben seit jkahren die zur wohnung dazugehörige 46 :-)