Abschlag für Küche und Co.
Hallo, wir sind eine 4er WG und haben diese erst vor einem halben Jahr gegründet in einer neuen Wohnung. Damals war keine Küche vorhanden und wir mussten sie uns kaufen. Jetzt zieht einer der Mitbewohner schon wieder aus, weil er eine Freundin hat und mit ihr zusammenziehen will. Die Stimmung zwischen uns ist nicht gerade entspannt. Wir sind gerade auf Nachmietersuche und jetzt bekomme ich die Nachricht dass er für seinen Anteil an Küche, Möbel und Co. 350 Euro Abschlag vom Nachmieter bekommen möchte. Das erscheint uns sehr viel - neben der hohen Kaution könnte das ein echter Abschreckungsfaktor sein. Eine genaue Aufrechnung von den Gegenständen die in der Rechnung sind, soll ich noch bekommen. Jetzt wollte ich mich gerne vorbereiten und wollte hier wissen, was allgemein in so eine Abschlagsrechnung aufgenommen werden darf oder ob es dafür überhaupt gesetzliche Regeln gibt. Die Küche und der Herd ist klar - aber was ist mit Werkstoffen wie Farbe und Werkzeug etc. Was sind die üblichen Prozentsätze des Einkaufspreises, die man nach einem halben Jahr verlangen kann. Spielt es eine Rolle, dass die WG eigentlich auf 2 Jahre geplant war und die Person jetzt sozusagen auch ein bisschen "Pech gehabt" hat und sich nicht alle Ausgaben erstatten lassen kann? Vielen Dank für eure Antworten! GLG
2 Antworten

ich würde die Rechnungen, die für die Küche angefallen sind durch vier teilen, dann hast Du schonmal seinen Anteil. Nach einem halben Jahr ist der Verschleiß noch nicht so wahnsinnig groß,es sei denn, Ihr habt die Küche verhunzt. Deswegen ist sicher ein Abschlag Pflicht, aber die Höhe des Abschlags bestimmt er selbst. Ab das potentielle Nachmieter abschreckt, ist eher sein Problem, denn er steht ja im Mietvertrag und er benötigt einen zahlungskräftigen Nachmieter, nicht Ihr!

kann ich verstehen. Ich kann ihn aber auch verstehen, dass er nach einem halben Jahr nicht unendlich Minus machen will. Wenn er von den Kosten nur 10 % abzieht, wäre das sicher noch ok. Ich hatte in meine Wohnung eine Küche eingebaut und nach 2 Jahren 30 % abgezogen. Da die Küche allerdings auch top in Schuß war, war das kein Problem. Bei Euch ist sicher mehr das Problem, dass man in eine WG zieht und quasi Miteigentum erwirbt. Ehrlich gesagt würde ich das nicht machen.

habt ihr bei einzug keine schriftliche abmachung getroffen ?
Hallo catweazle01 danke schonmal für die schnelle Antwort. Ich denke mal dass er auch so vorgegangen sein wird. Natürlich kann mann letzten Endes sagen dass er in der Bringschuld ist - allerdings würden wir das ganze gerne sauber über die Runden bringen ohne viel Gezanke. Mir ging es um eine Argumentationsgrundlage um ihn davon zu überzeugen weniger zu verlange. Es ist ja so, dass wir den Nachmieter casten und das dann unsere Auswahl noch mit ihm einig werden muss - wir wollen ja jemand cooles haben!