Abrechnung Nebenkosten: Vor- und Nachmieter

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Der Vermieter ist verpflichtet, im Rahmen der Wohnungsrückgabe an ihn zumindest die Zählerstände von Gas, Wasser und Strom zu erfassen sowie die Anzeigen der Heizkosten- verteiler bzw. Wärmemengenzähler. Insofern die Kosten für Wasser und Abwasser im Rahmen der BK-Abrechnung an dich auch weitergeleitet werden (was die Regel ist) musst du diese Zählerstände nicht dem Versorger mitteilen. Strom dagegen ist so gut wie immer im Direktbezug des Mieters und sollte dem Versorger entspr. der Zählerstanmd von ihm mitgeteilt werden. Die Zählerstände gehen in deine BK-Abrechnung ein. Du bekommst dann für den 12monatigen Abrechnungszeitrum für deine Nutzungszeit die Abrechnung wie auch dein Nachmieter für seinen Nutzungszeitraum innert des Abrechnungszeitraumes. Du hast also de facto diesbezüglich mit dem Nachmieter nichts zu tun. Ihr bekommt vom Vermieter zum gleichen Zeitpunkt für das gleiche Abrechnungsjahr (wenn die Basis das Kalenderjahr ist, bis 31.12,2013) die Abrechnung. Die durchgeführte Zwischenablesung darf dem Mieter nicht berechnet werden. Das sind keine Betriebskosten. Nur wenn die Kostenabwälzung ausdrücklich (nicht formularmäßig) im Mietvertrag vereinbart wurde, muss sie der Mieter zahlen.

Man hat mir geraten bei der Wohnungsübergabe Fotos von allen Wasseruhren und -zählern zu machen und die Werte aufzuschreiben. Denn wenn die Abrechnung für die Nebenkosten für 2012 kommt (das wird dann vermutlich irgendwann 2013 sein), werde ich den Nachmietern entweder etwas zahlen müssen, oder

ja mach das so, du zahlst nur an deinen vermieter, der muss sich da um das ausrechnen kümmern, wer von euch wie was bekommt, bzw zahlt

Bei Strom und Wasser habe ich mich direkt an den Lieferant gewandt und denen mitgeteilt, dass ich zum 31.5. ausziehe und ab da der Strom und das Wasser nicht mehr von mir gezahlt werden. Gleichzeitig habe ich denen meine neue Adresse gegeben. Das wars! Heizkosten macht der Vermieter nach eigenem Ermessen in Kuerze (normalerweise). Das kannst du ihm ja bei der Wohnungsuebergabe sagen, dass du es gerne in den naechsten Wochen erledigt haettest. So hab ich das immer gemacht u. das hat immer gepasst. Klar, die Zaehlerstaende musst du dir aufschreiben oder abfotografieren...zur Sicherheit.

Zählerstände sollten auch im Übergabeprotokoll festgehalten werden und die Verbräuche für Heizung kannst du mit einer Zwischenablesung festhalten lassen (kostet dich dann ein paar Euro). Du musst den Nachmietern nichts zahlen, denn dein Vermieter muss 2 Abrechnungen machen, je eine für den entsprechenden Nutzungszeitraum. Alle Positionen werden pro Einheit/qm berechnet x 12 Monate genommen, dann durch 12 geteilt und mit den Monaten multipliziert in denen du gewohnt hast.

Eine Zwischenablesung kannst Du auf eigene Kosten beantragen. Ist meißt aber nicht notwendig, da die Zähler selbst abgelesen werden können.

Eine sofortige NK-Abrechnung kannst Du zwar beantragen, aber der Vermieter muß dem nicht Nachkommen, da er zu einer Zwischenabrechnung weder verpflichtet noch berechtigt ist.

Dem Nachmieter mußt Du nichts zahlen.

muss man ja zwischen mir als ehemalige Mieterin und den neuen Mietern irgendwie trennen und entscheiden wer, wieviel zahlt/zurückbekommt, oder?

Das wird nicht "entschieden", sondern genau ausgerechnet. Du zahlst nur für den Zeitraum Deiner Nutzung während des Abrechnungszeitraumes. Den Rest der Nachmieter oder, wenn die Wohnung leer steht, der Vermieter.