Abrechnung Hagelschaden?
Hallo liebe Community:
Ich hätte mal eine Frage. Ich hatte vor zwei Wochen einen riesen Hagelschaden an meinem Fahrzeug. Nun war ich beim Gutachter und der hat mir folgende "Daten" ausgestellt:
Beurteilung Totalschaden
Wiederbeschaffungswert (MwSt. nicht ausweisbar) 3.800 Euro
Restwert mit MwSt. 1090 Euro
Selbstbeteiligung 150 Euro
Nun hat mir der Gutachter empfohlen, mein Auto so lange zu fahren, bis es "Schrott" ist und mir das Geld auszahlen zu lassen. Ok. Schön und gut.
Nun habe ich leider keine Ahnung, mit was ich rechnen kann?
Also bekomme ich dann die 1090 Euro Restwert? Oder dann den Wiederbeschaffungswert? Oder wie läuft das? Und ich habe mal gehört, dass ich, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse, die Mehrwertsteuer dann an die Versicherung abtreten muss?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe Vielleicht kann mir ja jemand mit einer ganz einfachen Rechnung ca. helfen, mit was ich zu rechnen habe.
Liebe Grüße!
5 Antworten
Den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert. Zusätzlich den Nutzungsaufall für die Zeit, die der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwwertigen Fahrzeugs angegeben hat.
Seit wann zahlt die Kasko Nutzungsausfall?
Du bekommst:
3800€ abzgl. 1090€ abzgl. 150€ = 2560€.
Mit dem Geld kannst du machen was du willst.
Also bekomme ich dann die 1090 Euro Restwert? Oder dann den Wiederbeschaffungswert? Oder wie läuft das? Und ich habe mal gehört, dass ich, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse, die Mehrwertsteuer dann an die Versicherung abtreten muss?
Sorry, aber deine Schrottkiste (Restwert) hast du doch bereits im Besitz! Wenn du die Nettoreparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen willst, dann bitte beachten, daß dann eine Weiternutzung des Fahrzeuges für 6 Monate ab Unfalltag erforderlich ist!
Du erhälst dann die Nettoreparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung in der Teilkasko von deiner Versicherung.
Gruß siola55
Der Brutto-/Nettoreparaturaufwand findest du in deinem Gutachten in der Reparatur-Kostenaufstellung!
Die Versicherung wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden mit Sicherheit nicht die Reparaturkosten erstatten.
Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung - Mwst = Auszahlungssumme
Welche Schadenshöhe hat der Gutachter festgestellt?
keine Reparatur - keine Mwst
Mehrwertsteuer wird nicht abgezogen! Das wäre nur bei fiktiver Abrechnung von Reparaturkosten der Fall. Hier handelt es sich aber um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
deswegen die Frage nach der Schadenshöhe - evtl. käme die 130% Regelung zum tragen
mir fehlt beim FE der Zusatz: wirtschaftlicher Totalschaden
Bei 130% wird aber nicht an den VN ausgezahlt, sondern direkt an die ausführende Werkstatt.
"Beurteilung: Totalschaden" steht doch oben.
Nun hat mir der Gutachter empfohlen, mein Auto so lange zu fahren, bis es "Schrott" ist und mir das Geld auszahlen zu lassen. Ok. Schön und gut.
Sie will doch jetzt den Nettoreparaturaufwand abzgl. SB erstattet haben von der Versicherung!?
Bei Totalschaden wird Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus SB ausgezahlt.
Sie will aber doch den Nettoreparaturaufwand - SB erstattet bekommen...
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert. Es liegt in der Natur der Sache, dass in diesem Fall die Reparaturkosten nicht ausgezahlt werden. Logisch, oder?
Soweit ich weiß, stimmt Deine Antwort, allerdings mit der Ausnahme, dass der Versicherungsnehmer die MwSt ausbezahlt bekommt, da er als Privatperson (Endverbraucher) die MwSt nicht verrechnen kann.