Abofalle Süddeutsche Zeitung - komm ich da noch raus?

3 Antworten

Zwei dinge:

1. Hast du denn jemals die Zeitung erhalten?

2. Sei dir bewusst, dass der Zeitungsdrücker zwar gelogen hat (mit dem selbst-kündigend), dass aber genauso das Angeben einer falschen Adresse ggf. eine Straftat ist. Zumindest kann man das theoretisch als Beihilfe zum Betrug auslegen. Daher würde ich das so auch erst mal niemandem sagen.

Dir kommt ggf. zu Gute, dass genau diese Betrugsmaschen mit dem Anlügen von Leuten völlig normal sind bei Zeitungsdrückern. Man lügt wie wild um irgendeine Unterschrift zu erschwindeln unter etwas, was dann plötzlich irgendwelche Abos sind. Merke: Niemals nie nicht einfach so in Fußgängerzonen oder sonst wo etwas unterschreiben. Und nein, man kriegt NIE etwas geschenkt. Auch bei einfachen Gewinnspielen bekommt man nie etwas geschenkt. Also nie so einen Blödsinn unterschreiben, bevor man das nicht in Ruhe zuhause durchgelesen und verstanden hat.

Ich würde nun offensiv damit umgehen und mich etwas unwissend stellen, vor allem wenn du keine Zeitung erhalten hast. Bedeutet: Das Inkasso anschreiben "Wertes Inkasso. Was soll das? Ich kann mich nicht erinnern, ein solches Abo abgeschlossen zu haben. Auch habe ich keine Rechnung erhalten oder Mahnung. Auch Zeitungslieferungen gab es hier nicht. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den Vertragsschluss und die Leistung/Lieferung nachzuweisen, zudem sämtliche Informationen gemäß §11a RDG mitzuteilen, insbesondere Details zum Zustandekommen des Vertrages. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und diesen zur Anzeige bringen."

Dann mal abwarten. Mit etwas deutlichen Worten wird das Inkasso da ggf. aufhören, das weiter zu verfolgen. Das, was du da schilderst, wird sicherlich zu mehr als einer Reklamation führen. Die Inkassos, die solche Zeitungsverlage vertreten, wissen, dass die Zeitungsdrücker oft Mist machen, um Unterschriften zu erschwindeln.

Achja: Das ist keine Anleitung von mir, wie man aus korrekt abgeschlossenen Verträgen herauskommt.  Es geht halt darum, dass man mit blauem Auge davon kommt. Der eigentliche Betrüger ist der, der dort den Stand aufgebaut hat und Leute anlügt, um Unterschriften und damit Provisionen zu ergaunern.

Nein natürlich hab ich die Zeitung nicht erhalten. Ist vielleicht an die falsche Adresse geschickt worden. Keine Ahnung. 

Hab heute nachmittag schon ne Email an die süddeutsche Zeitung geschickt "

Hiermit erkläre ich Ihnen die Anfechtung wegen Täuschung des von mir abgeschlossenen Zeitungsabonnements. Es wurde mit einem Gratisgetränk beworben, welches durch den Vertragsabschluss eines kostenlosen Gratiszeitungsabos zu erhalten war. Nach Ablauf der zwei Wochen würde es sich von selbst kündigen. Der Mitarbeiter empfohl mir nicht meine korrekte Adresse anzugeben, nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich an der Zeitung kein Interesse habe. Es seie ihm egal, weil er für jedes abgeschlossene "Gratisabo" eine Provision bekommen würde.

Tatsächlich handelt es sich um ein ganz normales kostenpflichtiges Zeitungsabo, welches nach Ablauf der kostenlosen Monate in einen zahlungspflichtigen Vertrag übergeht. Hätte ich von Anfang an gewusst, dass das so ist, hätte ich das Zeitungsabonnement nie abgeschlossen. Ich widerspreche den von Ihnen vorgelegten Forderungen und beende den Vertrag durch Anfechtung."

Hoffe die lassen mich jetzt in Ruhe. 

Geh mal damit zur Verbraucherberatung, die kennen sich mit so etwas aus.

Die Süddeutsche Zeitung muss dir nachweisen, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei zustande gekommenen ist. Daran wird es schon scheitern. Darüber hinaus müssen sie dir eine Leistung ( Zeitungszustellung ) nachweisen. Werden sie ebenso nicht können.

Demnach musst du nicht zahlen. Inkassogebühren wiederum sind ein eigenes Kapitel und nahezu immer unzulässig. Vor allem in der Höhe, wie sie die meisten Inkassodienste einfordern.

Du machst folgendes:  schreib den Inkasso Clowns einen Brief. Fordere nach § 174 BGB eine Gläubigervollmacht. Weise die Forderung ausdrücklich und in ihrer Gänze zurück.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

Verlange einen Nachweis des Zustandekommens des Vertrages. Fordere den Nachweis der Leistungserbringung. Fordere Rechtsgrundlagen für sämtliche Gebühren.

Allein die Mahngebühren betragen ganz sicher zwischen 3 € und 8 € . Sie sind 1.)  unzulässig, weil es wahrscheinlich nie eine schriftliche Mahnung gegeben hat. 2.)  Dürfen Mahngebühren wegen Zahlungsverzug maximal 2 € betragen, da hier nur die tatsächlichen Materialkosten ( Blatt Papier, Anteil Druckertinte, Briefkuvert, Porto ) berechnet werden dürfen.

Schreibe ausdrücklich, dass dies dein einziger und letzter Brief in dieser Sache ist und du nun einen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten wirst, den du ausdrücklich widersprechen wirst. Danach sollte Ruhe sein.