Abo Falle bei Najoba?

Das Musterbeispiel  - (Recht, minderjährig, abo-falle)

3 Antworten

Vorsicht ABO-Falle, es werden mit einem Klick 2 Verträge (Warenbestellung und Abo) geschlossen, dies ist nach der geltenden Button-Lösung in Deutschland nicht zulässig.

Die Seiten der Fa. najoba und auch die E-Mail-Bestätigungen sind so gestaltet, dass die Hinweise zum Abo gerne übersehen werden.

Die Fa. Mitrados GmbH & Co. KG (najoba) versendet auf Beschwerden betroffener Kunden nur automatisierte E-Mal-Antworten und droht mit der 2. Mahnung gleichzeitig mit der Einschaltung eines Inkasso-Büros.

Ich hatte gegen diese Vorgehensweise Anzeige bei der Polizei erstattet, die Staatsanwalt prüft nun, ob hier ein Anfangsverdacht gegeben ist (läuft momentan).

Weiter hatte ich den Fall bei der Verbraucherzentrale und dem Zentrum für Schlichtung e.V. gemeldet.

Das Zentrum für Schlichtung e.V. , 77694 Kehl am Rhein hat nun den Erfolg erreicht, dass die Fa. najoba die Rechnung und Mahnung zurückgenommen hat.

Die Verbraucherzentrale sieht hier Unregelmäßigkeiten in der Widerrufsbelehrung, so dass die Widerspruchsfrist für das Abo ein Jahr und 14 Tage beträgt.

Einen Dank möchte ich hier an Paypal aussprechen, die sich der Sache angenommen und die Abbuchung des Betrages für das Abo verhindert hatte.

Weiter auch ein Dank an Trusted – Shops, die die Fa. najoba aufgefordert hatte, ihren Shop den Vorschriften und Vorgaben von Trusted-Shops entsprechen anzupassen.

Die Fa. najoba hat bereits teilweise reagiert, es muss nun ein Klick zur Akzeptanz der AGBs, der Widerrufsbelehrung und für das Abo gemacht werden.

Dies entspricht noch nicht den Vorschriften, da für das Abo eine eigene Möglichkeit zum Anklicken (jetzt abschließen o. ä.) vorhanden sein muss.

Ich gehe davon aus, dass die Fa. najoba dies noch ändern wird.

Betroffenen Kunden wird daher empfohlen, dass sie sich auf die nicht korrekte Widersrufsbelehrung beziehen (es fehlt hier eine Kontakt-Telefonnummer) und hilfsweise auch den Verstoß gegen die Button-Lösung als Grund für die Nichtigkeit des Vertragsabschlusses angeben sollten (siehe hierzu die ausführlichen Hinweise vom Verbraucherschutzministerium).

Zu erwähnen ist noch, dass der Geschäftsführer der Fa. najoba Herr Elias Indrich auch Geschäftsführer der Fa. Omniga GmbH & Co. KG, Bischof-von-Henle-Str. 2b, 93051 Regensburg (gleiche Adresse) ist.

Diese Firma ist im E-Commerce-Dienstleistungsbereich tätig und bietet auch Zahlungsprozesse sowie Inkasso-Dienstleistungen an.

Eine individuelle, schriftliche Entschuldigung hat die Fa. najoba bislang nicht zugesandt, wieder nur eine automatisierte Antwort.

Neue Info: Die Verbraucherzentrale Hambug gibt hier nun Hilfestellung auf ihrer Online-Seite

Du bist nicht die Einzige, der das widerfahren ist und das du Minderjährig bist, schließt dich von der Zahlungspflicht allemal aus. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen und auf keinen Fall zahlen (keine Angst vor möglichen Mahnungen und Drohungen mit Inkasso).

Vielleicht sagt dir dieses Musterschreiben eher zu: http://vzhh.de/sites/default/files/medien/134/dokumente/Musterbrief_Abofalle.rtf

Guck mal hier:

https://verbraucherschutz.de/ungewollte-mitgliedschaft-bei-najoba-de/

https://verbraucherschutz.de/najoba-de-kauf-nur-mit-kostenpflichtiger-mitgliedschaft/

https://de.trustpilot.com/review/najoba.de?languages=de&stars=1

https://www.elisabethgreen.com/najoba/

https://www.trustedshops.de/bewertung/info_XE194C825B95FE2D067C89B14D0F27321.html?page=1&category=E (1-Stern-Bewertungen)

Das die Najoba Abofalle bis heute noch praktiziert wird, ist mir ein Rätsel. Ist der Geschäftsführer dort beratungsresistent? Und Warum ist es möglich gerade in Deutschland, wo es so viele Gesetze diesbezüglich gibt, das der Laden noch online ist.

Ich habe auch bereits eine Mahnung zur Zahlung bekommen, wegen eines angeblichen Abos. Ich werde nicht zahlen. Es kommen nur automatisierte Antwortmails zurück. Dann warten wir halt bis es zum Gericht geht.

Paypal war sehr schnell und hat mir die Abgebuchten 59 Euro zurückgezahlt.

Ich hoffe gegen so einen Abzocker Laden wird endlich einmal rechtlich vorgegangen.

Wer zahlt ist egal, es gilt im Vertrag immer der Unterzeichner bzw. die Person, welche im Vetrag eingetragen wurde.