Abo am telefon abgeschlossen - widerrufen?
Hallo, ich habe gestern einen Anruf einer Gewinnspielfirma bekommen, ich waere unter den 20 finalisten eines Gewinnspiels, haette schon einen 1000euro gutschein gewonnen und sie braeuchten Daten von mir. Die anruferin erzaehlt viel vom Gewinnspiel und auf einmal von den Sponsoren und dass man ein Abo abschließen kann/soll, damit der Gewinn steuerfrei sei. Blauaeugin wie ich bin, hab ich es geglaubt und unter Druck mein Einverstaendnis gegeben. Dann bekam ich einen Kontrollanruf der mir mitteilte, dass das Gespraech aufgezeichnet wird und ich mit Ja antworten soll, was ich getan habe. Habe ich jetzt einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen? Und da ich keine schriftliche Widerrufsrechtsbelehrung bekommen habe, kann ich dem Vertrag/Abo widersprechen auch wenn ich schon die erste Rechnung bekommen sollte? Vielen dank!
2 Antworten
Du musst den Vertrag schriftlich bekommen, ab DA laufen die 14 Tage Widerrufsfrist!
Sollte vorher Geld abgebucht werden - zurück buchen!
Hier kannst du es nachlesen, lass dich von den anderen nicht verunsichern!
Der vertag MUSS dir zur Verdingung gestellt werden, dann kannst du widerrufen
"...Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer zudem verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Diese Bestätigung muss u. a. auch die Informationen zum Widerrufsrecht enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer kann seine Informationspflichten hinsichtlich des Widerrufsrechts dadurch erfüllen, dass er das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt. Verletzt der Unternehmer seine vorgenannten Informationspflichten, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn..."
Natürlich hast du einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Wenn du unfähig bist, am Telefon nein zu sagen, solltest du dir in Zukunft überlegen, überhaupt nochmal ein Telefonat entgegenzunehmen. Warum hast du nicht einfach das Gespräch beendet? Zu geil auf einen Gewinn?? Die Dummen sterben einfach nicht aus.
Trotzdem hat er die Möglichkeit den Betrag zu widerrufen!