Abmeldung von Sozialversicherung (Grund:30) ohne Kündigung
Hallo Zusammen, mein AG hat mich aus der Sozialversicherung zum 31.01.2014 abgemeldet (Abmeldegrund:30). Der Grund hierfür ist, dass ich ab Februar 2014 eine befristete EM Rente erhalte. Eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten, erwarte diese aber in nächster Zeit. Meine Frage an euch: Da ich aus arbeitsrechtlicher Sicht noch Angestellter des Unternehmens bin (habe noch keine Kündigung erhalten), steht mir doch theoretisch weiterhin Urlaub zu, auch wenn der AG mich abgemeldet hat - ist diese Vermutung von mir richtig? Muss der AG also Urlaub bis zum bevorstehenden Kündigungstermin auszahlen, oder nur bis zum Tag der Abmeldung aus der Sozialversicherung? VIELEN DANK für eure Antworten!
1 Antwort
Hallo,
die Abmeldung bezieht sich nur auf die versicherungspflichtige Beschäftigung (der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge an die Sozialversicherung mehr). Urlaubsansprüche sind aber arbeitsrechtliche Ansprüche. Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann der Urlaub ggf. noch nach Ende der Zeitrente genommen werden. Ich bin aber kein Experte für Arbeitsrecht.
Gruß
RHW