abmeldung vom verein ohne strafe oder sperre (fussball)

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Die Abmeldung aus deinem Link reicht nicht. Du willst dich ja nicht nur als Mitglied abmelden, sondern den Verein wechseln. Dazu musst du dich gleichzeitig auch zum Vereinswechsel abmelden und den alten Verein auffordern, dir (oder dem neuen Verein) den Spielerpass zu schicken.

Ein Formular von Fußballverband gibt es hier, wobei du sich nicht exakt an die Form halten musst. Damit meldest du dich als Spieler und Mitglied ab. Auch wenn dort Abmeldepostkarte" steht, solltest du das lieber als Einschreibebrief abschicken. Den Einschreibebeleg gibst du dann dem neuen Verein, der ihn zur Vorlage beim Verband gebrauchen kann.

http://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV-Daten/vereinsservice/download/formulare_passwesen/Abmeldung.doc

Wenn du ein gutes Verhältnis zum alten Verein hast, kannst du den Pass auch dort abholen, aber auf die schriftliche Abmeldung würde ich nicht verzichten. Der Verein muss auf der Rückseite des Passes die Abmeldung bestätigen und das Datum deines letzten Spiels eintragen.

Du kannst dann beim neuen Verein auch ohne Wartefrist spielen, denn wenn dein alter Verein keine Spielmöglichkeit in deinem Alter hat, gibt es keine Wartefrist. Notfalls wird der Staffelleiter bestätigen, dass die Mannschaft abgemeldet wurde. Allerdings muss der neue Pass erst beim Verband ausgestellt sein, was allerdings in der Regel recht schnell geht (in wenigen Tagen).

Nein, du musst leider 3 Monate warten, bist du wieder spielen darfst.

Ich denke der Erziehungsberechtigter.

"Nein, du musst leider 3 Monate warten..."

Das sehe ich anders.

"Bei fehlender Spielmöglichkeit des/r Juniors/Juniorin (unter Berücksichtigung § 11 Nr. 3 und 4 Jugendordnung) ist ein Vereinswechsel bei Freigabe durch den abgebenden Verein vom 1. August bis 31. März ohne Wartefrist zulässig."

Jugendordnung Hessischer Fußballverband

In anderen Verbänden wird es sicher kaum anders sein.

@PeterSchu

Ich spreche für Bayern und Berlin, tut mir Leid.

@istdochegaloder

Für Bayern lautet die Jugendordnung:

"Die Wartezeit entfällt in folgenden Fällen:

...

c) Wenn sich der bisherige Verein oder dessen Fußballabteilung aufgelöst hat. Dies gilt auch, wenn der Verein in einer Juniorenaltersklasse den Verbandsspielbetrieb eingestellt hat und auch in der nächsthöheren Juniorenaltersklasse am Verbandsspielbetrieb nicht teilnimmt.