Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wegen Auslandsjahr?
Ich werde nächstes Jahr ein Auslandsjahr machen. Ich möchte mich dann für den Zeitraum beim Einwohnermeldeamt abmelden, weil ich hier auch die Wohnung aufgeben werde. Was muss ich alles vorweisen oder einreichen um mich beim Einwohnermeldeamt abzumelden? Oder braucht man gar nichts vorlegen? Die Krankenversicherung etc. möchte ich natürlich beibehalten (Familienversichert). Diese würde nicht automatisch gekündigt werden oder mein Anspruch wegfallen? Oder würde die Krankenversicherung davon kein Wind bekommen? Wenn ich wieder nach Deutschland kommen, kann ich mich dann wieder ohne Probleme hier melden lassen?
Hat das Abmelden überhaupt irgendwelche Nachteile?
2 Antworten
Wenn das so wäre, wie du es dir wünschst, dass man nämlich nicht mal in Deutschland gemeldet sein muss, um nicht nur ein Anrecht auf Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung zu haben, sondern auch auf medizinische Behandlung auf der ganzen Welt, für die die Krankenversicherung dann aufkommt - meinst du nicht, dass das ziemlich krass wäre...? Ich könnte mit vorstellen, dass einige US-Amerikaner spontan zu weinen anfangen würden.... eigentlich könnte man dann die Krankenversicherungen in den anderen Ländern auch gleich abschaffen, denn Deutschland zahlt ja für jeden, überall ^^
Also: Wenn du in Deutschland gemeldet bleibst, verlierst du zwar den Krankenversicherungsschutz im Ausland, hast aber die Möglichkeit, eine deutsche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die etwaige Ausgaben für Behandlung im Ausland abdeckt. Und in dem Moment, in dem du wieder deutschen Boden betrittst, zahlt dann sofort wieder deine deutsche Krankenversicherung.
Wenn du dich abmeldest, fliegst du aus der Familienversicherung, kannst auch in keine andere deutsche Kranken- oder Auslandskrankenversicherung mehr rein, und wenn du wieder kommst, musst du dich erstmal wieder anmelden, um in eine Krankenversicherung einzutreten. Wiederanmeldung geht (wie auch Abmeldung) schnell, aber die meisten Krankenversicherungen haben längere bürokratische Wege. Je nach Anstalt bist du auch nach Rückkehr ggf. einige Wochen ohne Versicherungsschutz. Und (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber trotzdem) ich denke, dass du auch hinterher nicht mehr in die Familienversicherung kämst, also wenn dann müsstest du halt in die studentische oder halt die ganz normale, teure Versicherung.
Vor diesem Hintergrund erspare ich mir mal deine eigentlichen Fragen zu beantworten. Ich empfehle dir dringend, dich erstmal allgemein über die Krankenversicherung zu informieren. Ich nehme an, du machst einen Hochschulaustausch, oder? Wenn, dann geh mal in die Beratung, die Unis diesbezüglich eigentlich immer anbieten.
Nein, automatisch passiert erstmal nichts.
Die Auslandskrankenversicherung flankiert deine deutsche KV. Ganz selten ersetzt sie diese.
Es werden immer nur akute Krankheiten behandelt. Du hast kein Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, etc. im Ausland. Deshalb muss die deutsche KV bestehen bleiben und deine Auslands KV den Heimtransport beinhalten.
Ev. entfällt das Kindergeld, falls es deine Eltern noch beziehen.
Die Familienversicherung ist im Ausland eventuell nicht zuständig, dort musst du dich anders versichern. Gerade wenn du ein ganzes Jahr vereisen willst.
Anders gefragt, was soll das Abmelden bringen, wenn du sowieso wieder kommen willst?
Es heißt doch, dass wenn man längerfristig im Ausland ist (und ich zähle 1 Jahr schon als länger) und seine eigene Wohnung aufgibt, dann muss man sich abmelden, weil es sonst ein Bußgeld in Höhe bis zu 1000€ nach sich ziehen kann. Oder liege ich da falsch?
Das kommt sich darauf an was du im Ausland machst.
Das angedrohte Bußgeld hat laut diesem Blog noch keiner bezahlt. Ich kenne auch niemanden.
https://wirelesslife.de/wohnsitz-abmelden-umzug-ins-ausland/
Ich habe das eigentlich so gemeint, ob ich während des Austauschs automatisch von der Krankenkasse abgemeldet werde oder ob man angemeldet bleibt. Klar, im Ausland werde ich eine Auslandskrankenversicherung haben.