Abmeldung bei Wohngeld
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe ein Wohngeld von 69,00 Euro mtl. bezogen.Seit Januar 2013 habe ich zusätzlich einen 300.- Euro Job,den ich am Amt gemeldet habe, mit der Bitte die Zahlungen ab Januar einzustellen. Dies wurde auch getan.Jetzt will das Landratsamt von mir die Abrechnungen ab Januar,obwohl ich gar nichts mehr beziehe.
Muß ich die Abrechnungen einreichen?
2 Antworten
Wahrscheinlich wollen sie das Datum kontrolieren (beginn der Beschäftigung) wenn das OK ist sende die Abrechnung oder Das Datum der Arbeitsaufnahme.Mfg Kreidler51
ja die musst du einreichen weil sie kontrollieren wollen ob deine Aussage stimmt.
das Problem ist bei der Sachen,sie werden immer ganz hellhörig wenn jemand plötzlich kommt und kein Wohngeld mehr möchte.
Es gibt ja auch Menschen die Wohngeld beanspruchen denen es nicht zusteht und darum geht es wohl.
Die sollen doch froh sein,daß sie Geld sparen. Ich bin doch niemand Rechenschaft schuldig. Wenn ich kein Geld mehr will,kann denen doch egal sein warum.
Versteh ich nicht ganz.