Abmeldedatum (aus Deutschland abgemeldet) nachträglich ändern lassen, weil falsch eingetragen. Ist das ohne Probleme möglich?

2 Antworten

Wenn es ein Fehler war, wird es sicherlich korrigiert werden können.

Ob es ein Fehler war kannst Du erfahren , wenn Du dort anrufst.

Ein Fehler war es definitiv. Bin wie gesagt, am gleichen Tag, als ich im Amt war ausgezogen. Auf der Bescheinigung steht allerdings das Datum von einer Woche danach. Ja, werde gleich morgen früh anrufen. Danke dir für deine Antwort.

Du hast doch beim Bürgeramt die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt bzw. abgegeben.

Da steht doch das korrekte Auszugsdatum drin.

Es sollte also kein Problem sein die Abmeldebescheinigung zu korrigieren.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur für die An- bzw. Ummeldung relevant. Bei der Abmeldung muss diese seit einiger Zeit gar nicht mehr vorgelegt werden. Das heißt, das lief damals alles mündlich ab. 

@JaggerManJansen

Stimmt. 2016 gab es eine diesbezügliche Änderung zum Meldegesetz.