Abmahnung wegen Strafzettel erlaubt?

9 Antworten

Ich habe es unter Kontrolle...

Denk an diesen Satz, wenn das nächste Mal in acht Metern Entfernung ein Kind zwischen den parkenden Autos auftaucht. 

Für eine Abmahnung muss dem Unternehmen ein relativ exakt zu bezeichnender Schaden entstanden sein.

Da du die Strafe selber zahlen musst und das Auto nicht zu Schaden gekommen ist, sehe ich da materiell keinen Schaden. Ggf. wirkt es sich nachteilig auf die Vertrauensbasis deines Arbeitsverhältnisses aus. Denn was dieses Mal gutgegangen ist, kann nächstes Mal in einem Totalschaden des Firmenfahrzeuges enden. Das ist dann schon unschön für deinen Arbeitgeber. 

Könnte durchaus eine Abmahnung rechtfertigen. Ggf. sagt sich dein Arbeitgeber, dass du mit der zu erwartenden Strafe genug gebüßt und deinen Teil gelernt hast. 

Und die Frage, ob du mit eingezogenem Führerschein trotzdem weiter fahren kannst... die war nicht ernst gemeint, oder?

Wenn es was dringendes ist kann ich doch trotzdem kurz wegfahren. Die Polizei macht eh nie Kontrollen bei uns. Ich glaub so viel papier haben die nicht :D

@Totenkreischer

War jetzt die Frage, ob du KANNST oder ob du DARFST?

Dann kannst du auch weiterhin mit 80km/h an der Grundschule vorbei. Die Polizei kontrolliert auch nicht jedes Mal, ob da ein Kind an deinem Kühlergrill klebt.

Wenn du ein Firmenfahrzeug ohne Lappen fährst und ein Unfall passiert könnte das böse werden für dich.

@Kathi2510

Wenn er ein Firmenfahrzeug ohne Lappen fährt und Cheffe kriegt das mit, dann braucht er sich zumindest über eine Abmahnung keine Gedanken mehr zu machen!

Wenn der Führerschein weg ist, ist er weg. Und auch du kannst bei 80km/h nicht mehr rechtzeitig bremsen, wenn Kinder über die Straße laufen!

Nicht dein Ernst! Du rast mit 80 durch eine 30er-Zone (rund um Grundschulen ist zu 90% eine 30er Zone) und fragst ernsthaft ob du noch fahren darfst, wenn du den Führerschein verlierst? Mit einem Fahrverbot kannst du sicher rechnen und damit auch mit einer Abmahnung seitens deines AG.

da ich länger mit dem Auto fahre, hab ich es gut unter Kontrolle

Ja, ganz bestimmt. Nutzt dem Kind, das du mit Geschwindigkeit totfährst auch nichts mehr. Und erzähl nicht, du bringst die Karre rechtzeitig zum Stehen, wenn dir ein Kind vors Auto springt.

ne Abmahnung nicht, aber du must die Konsequenzen erleiden. Das wird dein Chef nicht mitmachen. Solltest du noch in der Probezeit sein, kommt folgendes: 

Punkte

Bußgeld
200 €
Fahrverbot
1 Monat

Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Wenn Dein Chef sagt, Du sollst schnell dort sein, dann meint er bestimmt nicht, dass Du die Verkehrsregeln missachten sollst. Den Strafzettel darfst Du natürlich selbst zahlen und auch die Punkte darfst Du behalten. Nur Deinen Führerschein den wirst Du nicht behalten.

Ohne Führerschein darfst Du natürlich nicht fahren. Was für eine Frage!