abmahnung wegen krankmeldung per sms

2 Antworten

Einfach nur einer Kollegin Bescheid geben, ist immer unsicher. Da spielt es auch keine Rolle, auf welchem Weg das geschieht.

Bei einer SMS könnte man zweifeln, ob sie tatsächlich von dir persönlich stammt. Allerdings sollte der Betrieb grundsätzlich den Beschäftigten mitteilen, wie und wohin man eine Krankmeldung haben möchte. Entweder an eine Personalabteilung oder an einen direkten Vorgesetzten beispielsweise. Du solltest dir füür die Zukunft eine genaue Info geben lassen, wie der Betrieb das wünscht.

Ansonsten würde ich die Abmahnung gelassen in der Akte belassen. Wenn es wirklich mal ernst werden sollte, dann kann ich mir gut vorstellen, dass man diese Abmahnung kippen könnte. Und dafür gibt es eine Fristen; das kann man jederzeit noch machen.