Abmahnung wegen fehlender Sicherheitsbewertung und Kennzeichnungspflicht nach EU Kosmetikverordnung?

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Das solltest Du von einem Anwalt prüfen lassen.

Der kann Dir raten, ob Du Schritte gegen die Konkurrenz einleiten solltest. Außerdem kannst Du Dich dahingehend beraten lassen, ob Du überhaupt verpflichtet bist, Deinen Aufwand zu betreiben.

Auch die Wettbewerbszentrale kann ggf. die Konkurrenz abmahnen. Aber: Selbst wenn der Konkurrent sich unlauter verhält, hast Du keinen Einfluß darauf, ob er tatsächlich abgemahnt wird, und wann.

Der Anwalt sollte einen Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht haben. Internetrecht oder Medizinrecht sollte auch gehen.

Danke für die Antwort. Der Aufwand, was die Sicherheitsbewertung angeht, ist verpflichtend. Das ist Sicher. Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich weiter vorgehe. Aber vielen Dank nochmal.

@christi1971

Der Rechtsanwalt wird das prüfen. Es werden Testbestellungen ausgeführt und dann kann wegen fehlender oder falscher Informationen abgemahnt werden. Die angemahnten Anbieter haben eine Auskunftspflicht oder müssen einen Pauschalbetrag leisten. In der Regel wird auch gleich eine Unterlassungserklärung mitgesandt bei der Abmahnung. Nach weiteren vier Wochen (nach der Abmahnung) sollte eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, wenn der Anbieter nicht reagiert. Hier noch ein interessanter Artikel zur Qualität von Kräuterstempeln http://www.openpr.de/news/503098/Kraeuterstempel-ist-nicht-gleich-Kraeuterstempel.html

Abmahnung ist eine Unsitte von Schweinen, die erhrlich kein Geld verdienen können!!!! Verkaufe deine Ware und kümmere dich nicht um die Konkurrenz. Habe einen schönen, leicht zu navigierenden Webshop, guten top freundlichen Service und erkläre deine Preise und du wirst deine billigere konkurenz ausstechen. Auch wenn du abmahnst - es wird immer billigere geben ....

Tut mir leid, aber Deine Meinung teile ich nicht. Weil ich ehrlich bin, halte ich mich an die Gesetze. Was redest Du da von "wer abmahnt,...Schwein,...nicht ehrlich..."!Für das Geld, das wir für die Sicherheitsbewertung gezahlt haben, fährt die Konkurrenz in die Südsee. Das war richtig viel Geld! Um die Kosten wieder reinzubekommen, muß ich über 300 meiner Produkte verkaufen. Ich möchte keinen Geldvorteil aus den Abmahnungen ziehen, ich möchte nur, das mich unehrliche Konkurrenten mit Preisdumping nicht abhängen und mir meine Kunden ausspannen (auf Kosten des Verbraucherschutzes).

Da bin ich ganz der Meinung von Christi1971. Der Kosmetikverordnung schützt letztlich die Verbraucher. Wer kommt für den Schaden einer allergischen Reaktion beim Kunden auf? Es geht in erster Linie um die Gesundheit der Menschen und nicht um die Marge! Daher Daumen hoch für die Kosmetikverordnung und die Abmahnungen.

Ich würde mich erst mal bei der Gewerbeaufsicht erkundigen.

Danke für die Antwort, aber...wie jetzt? Was genau ist mit der Antwort gemeint?