Abmahnung wegen Falschbuchung auf Lieferschein?

3 Antworten

Wenn es drei Aufträge gab und er als anscheinend Lagerist alle drei zu einem zusammengefasst hat, ist das buchhalterisch durchaus ein Problem. Je nachdem wie flexibel bzw. starr die Warenwirtschaft mit der Buchhaltung verknüpft ist, muss man natürlich - gerade aufgrund des Jahreswechsels und des vermutlich erfolgten Jahresabschlusses - viel Aufwand betreiben, um das wieder hinzubiegen. Es sind ja nun 3 Produkte auf einem Lieferschein, sprich später auch auf der Rechnung und zwei Leute bekommen keine Rechnung.

Eine Abmahnung würde bei uns aber niemand dafür bekommen. In anderen Unternehmen, wo das Personal evtl. austauschbarer ist, kann es aber natürlich anders sein.

Nicht als Lagerist, sondern als Einzelhändler im Verkauf. Die Ware ist bei allen 3 Lieferscheine vom gleichen Lieferant.

Also die Ware kommt aus dem Hauseigenen Lager und ist vom selben Hersteller und wurde an drei Kunden verkauft? Also wurden 3 Stück der Ware vom Lager mit einem Lieferschein gebucht und dann an 3 Personen weiterverkauft?

Da versteh ich das Problem auch nicht. Die Ware wurde im ersten Schritt doch bloß von Lager zu Verkaufsfläche geliefert und dann erst weiter von der Verkaufsfläche an die Kunden übergeben. Wären für mich nicht zusammenhängende Schritte.. aber das hängt wie schon erwähnt immer auch von der Technik bzw. Software ab, wie und wo das dann gebucht wird.

Aber eine Abmahnung finde ich trotzdem zu krass. Hoffe es geht gut für euch aus.

Wenn es sich um Saisonware handelte, ist dem Unternehmen dadurch ja ein echter Schaden entstanden, weil diese Ware jetzt nicht mehr verkäuflich ist. Daher wäre eine Abmahnung verständlich.