Abmahnung wegen der Ablehnung eines Arbeitsauftrages?
Meine Freundin arbeitet in der Altenpflege und soll zum Hausbesuch fahren. Da der Dienstwagen jedoch gerade "vergeben" war soll sie das Fahrrad nehmen (bei Glätte nun).
Sie hat es verweigert und gesagt das sie das Auto möchte bzw. dann so lange wartet bis das Auto da ist. Sie hat ihre Sorgen erzählt mit dem Rad zu stürzen. Zumal draußen die Leute deutlich Probleme hatten schon zu Fuß. Darf sie den Auftrag da ablehnen?
Der Chef überlegt nun Abmahnung und Co.
Ist die Abmahnung angebracht?
Was natürlich ärgerlich ist.jedoch auch Chance wäre dann einen neuen Beruf zu lernen und dann aus der Pflege weg zu kommen.
7 Antworten
Abmahnung - Nein!, denn:
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinem Mitarbeiter auch eine Fürsorgepflicht zu erfüllen – und diese gilt nicht nur gegenüber minderjährigen Azubis. So verlangt die Fürsorgepflicht, dass das Unternehmen von seinen Mitarbeitern Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit fernhält. Je nach Tätigkeit sind hierzu eine Reihe von Schutzvorschriften einzuhalten.
https://www.heise.de/resale/artikel/Die-Pflichten-des-Arbeitgebers-1096367.html
Das kann ich mir nicht vorstellen, bei so einem Chef würde ich kündigen, Stellen gibt's genug.
Das ist eigentlich völlig egal.
Sie kann überall in Nullkommanichts einen neuen Job bekommen, Pflegekräfte werden immer und überall gesucht, es sei denn sie wohnt in einer Gegend, wo das der einzige potentielle Arbeitgeber ist.
Bei Schmuddelwetter mit dem Rad fahren kann niemand von einem verlangen, aber das ist nur meine Meinung dazu.
Sollte der jetzige Arbeitgeber behaupten, ihr Weggang wäre ihre eigene Schuld, und deswegen könne er kein positives Arbeitszeugnis ausstellen oder solche Scherze, dann besser einen Rechtsanwalt nehmen.
Schwierig. Aus meiner Sicht hat sie einerseits klar gegen eine betriebliche Anordnung verstoßen, was prinzipiell schon eine Abmahnung nach sich ziehen könnte. Wobei der Arbeitgeber dann schon recht Streng unterwegs ist.
Andererseits muss sie keine Aufgaben oder An-Abfahrtswege durchführen, in dessen Folge eine unmittelbare Verletzung folgen würde. Wìe eben zum Beispiel bei Glatteis oder Schnee mit der Fahrrad los zu düsen. Niemand muss sich selbst im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit freiwillig in Gefahr bringen. Es sei denn man hätte einen entsprechenden Job wie Polizist, Feuerwehrmann / frau.....
Abgesehen davon mag es zwar sein das eine evtl. Kündigung den Weggang aus der Pflege bewirken könnte, allerdings ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers auf den 1. Blick immer nicht besonders Hilfreich. Schon mal gar nicht wenn die Kündigung darauf Begründet ist, dass man seine Aufgaben bzw. Anordnung verweigert hat.
Sie sollte zum Chef, Chefin und oder Geschäftsführung flitzen und die Sache inhaltlich klar stellen und verdeutlichen. Das es eben keinesfalls an der Aufgabe sondern den Wetterverhältnissen liegt.
So würde ich das aus meiner Sicht bewerten.
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass sie ihre Gesundheit so massiv aufs Spiel setzt. Hier muss allerdings ein Nachweis gebracht werden, dass wirklich Straßenglätte vorlag.
Und das Ganze müsste ja dann den Rechtsweg nehmen. Ist das wirklich gewollt? Oder kann vielleicht eine Aussprache das ganze entschärfen?
Ihr Chef scheint sehr Gesprächsabweisend sein und wohl sleber überlastet.
Naja, neuer Job wäre kein Problem. Hier habe erst zwei Heime geöffnet (dann wäre auch diese Fahrei endlich weg).
Eigentlich wäre das nicht schlecht.