Abmahnung arbeitsverweigerung öffentlicher Dienst?

2 Antworten

Leder sehe ich keine Chance für dich: du schreibst ja, es steht im Arbeitsvertrag.

Generell ist es zulässig, wenn sich für den Arbeitnehmer nicht Adäquates finden lässt- auch ohne schriftliche Fixierung. Dann aber nur befristet. Dem Arbeitgeber muss hier Zeit gegeben werden, eine angemessene Beschäftgung zu finden.

Ich bin so doof. Sorry es steht natürlich nicht drin sonst hätte ich nicht gefragt

Wenn im AV klar steht, dass ein MA der Besoldungsgruppe (x) auch bei Bedarf mal einfachere / regulär dienstfremde Tätigkeiten bei gleichbleibender Besoldung durchführen muss, dann sehe ich das im Rahmen des grundlegenden Direktionsrechtes des Dienstherren / AG durchaus als legitim an.

Wichtig ist hier ja nur, dass es entsprechend im AV / TVÖD auch entsprechend vermerkt ist. 

Danke :) Steht aber nicht drin... Wie schauts jetzt aus?

@Stevenx98

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber hier in bestimmtem Rahmen seines Direktions- / und Weisungsrechtes aber durchaus auch zumindest schon mal zeitweilig nebenbei die Ausübung einer "niederen" Tätigkeit anordnen, wenn :

 - die Tätigkeit grundlegend dem regulären Arbeitsbereich zuzuordnen ist

 - Die Tätigkeit grundlegend zumutbar ist und die ordnungsgemässe Ausübung Deiner Haupt-Tätigkeit damit nicht über Massen beeinträchtigt wird.

 - die Anweisung keinerlei Willkür , Demütigung oder Bestrafung als Absicht erkennen lässt

 - die Tätigkeit lediglich einen Bruchteil an Zeit der regulär angeweisenen Haupttätigkeit ausmacht.

 - die reguläre Besoldungssituation dadurch keine Nachteile erleidet.

 - die Tätigkeit nur zeitweise / kurzfristig angeordnet wird, weil z.B. das entsprechende Personal mal kurzfristig fehlt. 

Diese Möglichkeiten bestärken sich umso mehr, je ungenauer Art, Umfang und Ort der Ursprungsbeschäftigung dann im AV definiert sind.

Im Zweifelsfall müsste sich ein Fachmensch für Arbeitsrecht den genauen Inhalt des Arbeitsvertrages mal zu Gemüte führen.

Habt Ihr denn keinen Betriebsrat, den Du mal ansprechen könntest ?