Abmahnung .rka Koch Media gmbh

10 Antworten

Starte bloß keinen Kontakt mit dieser Kanzlei, denn ales was Du dann am Telefon sagst oder denen schreibst wird gegen Dich verwendet. Such Dir ganz schnell einen Fachanwalt für Urheberricht / Internetrecht, der weiß wie er Dir helfen kann. Der kostet zwar auch Geld, aber etvl. weniger als die Abmahnungskosten.

Speicherung 10 Jahre. davon mal abgesehen. Wenn der Tatbestand wahr ist, solltest du zum Rechtsanwalt und diesen das Schreiben durchschauen lassen nach Formfehlern. Ist ein Formfehler vorhanden bist du sofort raus.

Sollte es keine Formfehler geben und du sollst einen Betrag erstatten, so rede mit deinem Rechtsanwalt das dieser einen symbolischen Betrag (der geringer ist) anbietet.

Hast Du es runtergeladen oder nicht. Die Provider sind verpflichtet, alle Daten eine gewisse Zeit zu speichern, und wenn ein Antrag der Rechtsanwälte kommt, müssen die auch rausgeben, wer was gedownloadet hat.

was passiert wenn ich auf den brief nbich reagiere? ich hab gehört die firma soll abmahnungen ohne ende versenden. die können sich das doch garnicht leisten jeden einzelnen zu verklaen der nicht auf die abmahnung reagiert oder ?

Unternehmen haben einen speziellen Finanzdepot der dies erlaubt. Glaub mir :) Selbst wenn von 100% Verklagten nur 50% derer es positiv ausgeht macht das Unternehmen Gewinn.

Geh mit dem Brief zum Anwalt, lass diesen nach Formfehlern schauen. Und dann kannst weiter schauen.

@SCHNUBB

ein freund von mir hatte das selbe problem mit einem anderem spiel der firma. kann ich auch den brief von ihm nehmen ?

@vale1993

Nope, nur deinen eigenen Fall betreffend. Es sei denn es stellt sich raus, durch deinen Anwalt, das etwas nicht rechtens war, dann kannst du deinen Freund als Zeugen mit einbinden der dann seinen Fall schildern kann.

es kann ja sein dass der provider dazu verpflichtet ist meine daten zu löschen wenn ich nicht mehr bei ihm "unter vertrag stehe"

Wohl kaum. Die Mindestspeicherdauer soll ja eben solche Situationen abdecken.

@ExFrustUser

Und die Mindestspeicherung ist im Regelfall 10 jahre, es sei denn anders im Vertrag/in den AGBs angegeben.