ablöse gemeindewohnung (wiener wohnen)?

2 Antworten

wo hast du sowas gehört. der nachmieter kann die wohnung so übernehmen wie du sie dort zu stehen hast und du machst darüber ein schriftstück fertig, auch mit der vereinbarten ablösesumme, wenn es die geben soll oder er nimmt es eben nicht so und sucht sich eine andere wohnung. dann musst du weiter nachmieter suchen.

auch mit der vereinbarten ablösesumme

Wer eine Wohnung von Wr. Wohnen weitergibt, darf nicht mehr als 5.000 € Ablöse verlangen. Wer mehr verlangt, wird für die Weitergabe gesperrt und muss die Wohnung an Wr. Wohnen zurückgeben.

Auch kann die zuviel erhaltene Ablöse über eine Schlichtungsstelle rückverlang werden und zwar bis zu 10 Jahre und es kommt noch eine hohe Verwaltungsstrafe hinzu.

@Jack98765

der wert, den ich mir vorstelle (samt Möbel, küche und geräte), ist nicht mal 5000€ hoch.

gelesen hab ich es aufgrund meiner anzeige im Internet. da hat mir wer geschrieben:

"ich würde sie gerne darauf hinweisen das sie nur festgeschraubte gegenstände/ möbel hinterlassen dürfen und auch nur fur diese darf eine ablöse verlangt werden!!

wenn sie dennoch jmd das geld aus der tasche ziehn kann dieser zu wienerwohnen gehn auch wenn die wohnung bereits übergeben ist und es steht schwarz auf weis alles online nachzulesen - sie Müssen alles nachzahlen PLUS verwaltungsstrafe da gibts kein wenn und aber.

also lege ich ihnen ans herz vorher den rechtlichen teil von der direktvergabe durchzulesen und ihre anzeige zu ändern

ICH würde mir mein geld sofort wieder holen. ;)"

klingt ja fast so, als würde es der Nachmieter darauf anlegen können. der übernimmt die Wohnung mit möbeln und zahlt erstmal und nachher beschwert er sich und ich zahl zurück, während die Möbel noch in der Wohnung stehen....!?     

@bettina90

wie das in österreich ist weiß ich nicht. normalerweise ist es hier in deutschland so, dass der nachmieter die wohnung übernimmt wie gesehen mit allem mängeln u. übergebenen möbeln zur übergabesumme von xy. mit beiderseitiger unterschrift.

frag doch noch mal auf einer seite für recht aus österreich nach

@bettina90

Wenn es keine 5.000 € sind, dann schreibt ihr den vereinbarten Betrag nur für die Küche rein und alles ist ok :)

Die Warnung ist auch ok, denn es sind nunmal die Bestimmungen von Wr.Wohnen.

@markusher

Ist alles durch das Mietrechtsgesetz geregelt. Auch dass Wr. Wohnen bestimmen kann, dass nur 5.000 € verlangt werden dürfen, zumal es sich dabei um sozialen Wohnbau durch die Gemeinde Wien handelt und nicht um Luxuswohnungen.

@Jack98765

ja nur dass sie öffentlich in meiner anzeige steht, was nicht unbedingt ein gutes licht auf mich wirft. dabei hab ich noch gar nichts gemacht oder verkauft :D ich hab sie wie gesagt selbst mit möbeln übernommen und wusste das daher nicht genauer. ich mache einfach einen vertrag über die küche und Wohnung und einen extrigen über den privatverkauf der Möbel (sollten sie gleich mitgekauft werden).

danke für die antworten!!!

PS: was diese Wohnung angeht, markusher - das ist eine gemeindewohnung, daher die strengen Bestimmungen. mit Eigentumswohnungen zb schaut es sicher anders aus!

Die Ablöse darf 5.000 € betragen und nicht mehr und damit eben genau das nicht passiert was du befürchtest, dürfen eben nur fix eingebaute Möbel, wie z.B. eine Einbauküche abgelöst werden.

naja dann mache ich es mit dem Nachmieter so, dass ich etwas schriftliches nur über die Möbel aufsetze (wenn er sie will) und ein anderes Schriftstück was nur die Wohnung und eingebauten Möbel betrifft. dann bin ich auf der sicheren seite oder? also einmal privatverkauf und einmal wohnungsablöse.

ich will ja die Möbel nicht wegschmeißen und ich hab die Wohnung selbst mit dem einen oder anderen Möbelstück übernommen. ich war sogar sehr froh darüber. im laufe der zeit hab ich dazu auch was ausgetauscht bzw. was neues gekauft. und das schenke ich natürlich nicht her. wäre aber sehr umständlich die Möbel einzeln zu verkaufen. noch dazu in der kurzen zeit.

@bettina90

Das müsste gehen, aber die Frage beim Privatverkauf ist immer noch was passiert, wenn der Nachmieter dennoch auf die Idee kommt zur Schlichtungsstelle zu gehen und wie die das bewertet.

@Jack98765

beim privatverkauf gibt's auch rechtliche Möglichkeiten? warum bzw. für welche fälle? eher wenn jemand viel zu viel gezahlt hat oder wenn ich etwas grobes verschwiegen habe oder nicht? was natürlich nicht der fall ist.