Ablehnung von Nebenjob durch Vorgesetzten?

6 Antworten

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben Sie ein grundsätzliches Recht auf einen Zweitjob. Dem Grundsatz nach sind Sie also nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings vorgeschrieben ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren müssen, sollten Sie dieser Informationspflicht auch tunlichst nachkommen.

Dennoch: Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch nicht untersagen. Er kann Ihnen den Nebenjob nur verwehren, wenn seine Interessen durch die Ausübung dieses Nebenjob berührt werden.

Viele Arbeitsverträge enthalten die sogenannte "Nebentätigkeitsklausel", die besagt, dass die Ausübung von Nebentätigkeiten (das gilt auch für unentgeltliche! Nebenjob wie zum Beispiel Ehrenämter) der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, es sei denn, die „Interessen des Arbeitgebers“ werden durch die Nebenbeschäftigung nicht berührt.

Lies mal hier weiter: 

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html

Jein...

der Chef darf dann und nur dann einen Nebenjob verbieten, wenn seine Interessen betroffen sind. Das ist im Wesentlichen bei zwei Dingen der Fall:

- Konkurrenz: man darf seinem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen

- Zeit / Erholung: man darf für den Nebenjob nicht soviel Zeit aufwenden, dass man im Hauptjob müde, unkonzentriert wird oder der Job sonst leidet.

Trifft beides nicht zu, haben Sie ein höchstrichterlich festgestelltes Recht auf Nebenjob

Krankenhaus ist in der Regel öffentliche Dienst. So auch bei dir?

Und Prinzipiell hat dein Chef das Recht dir einen Nebenjob zu verbieten, sofern dadurch die Arbeitsleistung in Gefahr ist. 

Aber: Dein Chef kann vorab gar nicht wissen, ob die Arbeitsleistung durch einen Nebenjob nachlässt. Er könnte es dir höchstens unter der Voraussetzung erlauben, dass die Leistung gleich bleibt. 

eben das kann re im voraus garnicht wissen . Habe versucht mit ihm diesen Kompromiss einzugehen , auf Probe 3-4 Monate . Abgelehnt

@LotteGertrud

Klagen. Da gibts genug Urteile zu. 

Dein Arbeitgeber kann dir die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung verbieten, wenn voraussichtlich regelmäßig die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit  überschritten wird, und dadurch deine Arbeitskraft im Hauptjob nicht im vollen Maße zur Verfügung stehen wird.

Ob das in deinem Fall zutrifft, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Du bist verpflichtet, deine gesamte Arbeitskraft deinem Vollzeit-Job zu widmen. 5 Stunden/Woche als Nebenjob ist bei der 6-Tage-Woche im Krankenhaus ja fast ein zusätzlicher Arbeitstag... das macht wohl die Probleme - kein richtiges Wochenende, um wieder für die nächste Woche fit zu sein!

Blödsinn. 

Als Krankenschwester wird sie keine 72 Stunden / WOche (12 x 6) arbeiten. Wenn ich mich nicht irre, sieht der Tarifvertrag iregndwas von 38,5 bis 40 Stunden vor. 

Wenn sie sich unter Druck setzen lässt und freiwillig überstunden schrubbt, dann ist das natürlich ihr "Pech". 

Nach den 40 Arbeitsstunden sind jedenfalls noch genug Zeit für einen Job. Als Unternehmer arbeite ich jedenfalls auch weit über 80 Stunden. Pro Woche. 

@Tippy009

Das ist sicher auch eine Frage, ob man als OP-Schwester die gesamte Zeit am Tisch steht oder auf der Station arbeitet...